Die Anerkennung einer Stiftung setzt sowohl zivil- als auch steuerrechtlich mehrere Aspekte voraus. Stifterinnen und Stifter müssen dabei in erster Linie das vorgeschriebene Verfahren, in dessen Zuge die Anerkennung durch die jeweils zuständige Aufsicht erfolgt, einhalten. Steuerlich sind bei Stiftungen mit Sitz außerhalb Deutschlands vor allem die Regelungen des Außensteuergesetzes (AStG) zu beachten!

1. Die Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Aufsichtsbehörde

Damit eine Stiftung rechtsfähig ist, das heißt am Rechtsverkehr teilnehmen kann, müssen die zivilrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sie sind in den §§ 80 fort folgende BGB zu finden und lassen sich hinsichtlich der Anerkennung einer Stiftung wie folgt zusammenfassen: