Datum | Thema

2. November 2021 | Privates Veräußerungsgeschäft nach Schenkung: Wie Sie Steuern sparen!

1. Dezember 2021 | Leverage-Effekt: Rendite durch fremdfinanzierten Immobilienkauf

10. Dezember 2021 | Besteuerung gewerblicher Immobilien – 3 Steuervorteile

23. Dezember 2021 | Immobilienverkauf nach Scheidung oder bei getrennten Ehegatten – Achtung Steuerfalle!

21. Januar 2022 | Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Grundstücken: Instandhaltungsmaßnahmen steueroptimiert durchführen (dieser Beitrag)

Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind in dem § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG geregelt. Demnach wandeln sich eigentlich sofort abziehbare Instandsetzungskosten in lediglich abschreibbare Herstellungskosten um. Dies betrifft zwar vorrangig den Immobilienkauf von natürlichen Personen und nachfolgende Sanierungsmaßnahmen. Aber auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge werden häufig Grundstücke teilentgeltlich übertragen. Bei den übertragenen Immobilien handelt es sich oft um vermietete Immobilien, die der Gewinnerzielung dienen. Wenn diese durch den neuen Eigentümer saniert werden, so stellt sich die Frage, ob diese Instandhaltungskosten anschaffungsnahe Aufwendungen darstellen und daher nur über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden können. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie solche Instandsetzungsmaßnahmen steueroptimiert durchführen können.

Sie kaufen als Privatperson eine Immobilie und vermieten diese. Dann erzielen Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Diesen Einnahmen können Sie Werbungskosten gegenrechnen. Zu den Werbungskosten zählen auch Sanierungskosten, welche daher die Einnahmen mindern können. Jedoch stellt sich die Frage wie. Dabei ist zwischen den Anschaffungskosten, Erhaltungskosten und den anschaffungsnahen Herstellungskosten zu differenzieren. Anschaffungskosten können lediglich über einen gewissen Zeitraum im Wege der Abschreibung für Abnutzung abgeschrieben werden. Aufwendungen, die der Erhaltung eines Objektes dienen können eigentlich sofrt abgeschrieben werden. Das gilt aber nicht, wenn sie den anschaffungsnahen Herstellungskosten zugeschrieben werden. Zunächst stellt sich die Frage, was anschaffungsnahe Herstellungskosten eigentlich sind. Geregelt sind diese in § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG. Demnach sind anschaffungsnahe Herstellungskosten solche, die