Die Ausgliederung ist eine Form der Spaltung und in § 1 Absatz 1 Nummer 2 UmwG geregelt. Sie bezeichnet die „Verschiebung“ eines Teilbetriebes aus einer bestehenden Personen- oder Kapitalgesellschaft heraus in eine andere Kapitalgesellschaft. Steuerlich liegt hier ein Fall des § 20 UmwStG vor, der mit der klassischen Einbringung von Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften vergleichbar ist. Wir geben einen Überblick über die Ausgliederung und ihre Folgen.
1. Grundsatz: Was steckt hinter der Ausgliederung?
Der Begriff „Ausgliederung“ bezeichnet eine Form der Spaltung sogenannter Rechtsträger, in der Regel Personen- oder Kapitalgesellschaften. Ausgangspunkt ist eine Gesellschaft, aus der im weiteren Verlauf zwei oder mehr Gesellschaften entstehen sollen. Die Ausgliederung als Spaltungsform ist in § 123 Absatz 3 UmwG geregelt und kennt folgende Voraussetzungen:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.