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Wer in die USA auswandern möchte, muss viele steuerliche Gegebenheiten beachten. Denn wenn Vermögenswerte weiterhin steuerlich in Deutschland verhaftet bleiben, kann dies zu einer Doppelbesteuerung führen. Zwar bestehen zwischen den USA und Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Bereich der Ertragsteuern sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer, doch können unter Umständen auch andere Steuerregime involviert sein. So gilt das DBA in den USA nur im Hinblick auf die Bundessteuer. Erhebt auch ein US-Bundesstaat Steuern, so findet das DBA hierbei keine Anwendung. Außerdem sollte man einen steuerfreien Verkauf von Immobilien in Deutschland möglichst vor dem Zeitpunkt der Auswanderung vornehmen, weil dies in den USA stets steuerpflichtig ist. Unterhält man nach dem Auswandern in die USA weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland, sollte man den Lebensmittelpunkt klar definieren, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Außerdem bedingt eine Arbeitsberechtigung in den USA eine Steuerpflicht und zwar selbst dann, wenn man zeitweise außerhalb der USA lebt.

In die USA auszuwandern mag für viele auch heute noch als Erfüllung einer lang gehegten Sehnsucht nach Freiheit erscheinen. Ein riesiges Land mit endlos erscheinenden Möglichkeiten zur unternehmerischen ebenso wie zur persönlichen Entfaltung erwartet nach wie vor Menschen unterschiedlichster Herkunft. Doch anders als in vorangegangenen Jahrhunderten sind die Hürden einer Einbürgerung in den USA inzwischen beträchtlich. So legen die USA insbesondere Wert darauf, dass sie keine Wirtschaftsflüchtlinge aufnehmen. Wer etwa außerstande ist, eine geregelte medizinische Versorgung sicherzustellen, hat kaum Hoffnung eine der begehrten Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten.

Also ist ein gewisses Mindestmaß an Vermögen für alle, die in die USA auswandern möchten, durchaus angezeigt. Wer darüber hinaus auch noch Kapital mitbringt, um in die US-Wirtschaft zu investieren, ist natürlich ebenfalls willkommen. Doch muss man hierbei ebenso alle steuerlichen Konsequenzen bedenken. Schließlich kann eine kleine Unachtsamkeit bereits empfindliche finanzielle Auswirkungen zeigen.

Aus diesem Grund betrachten wir nun einige ausgewählte Aspekte, die man insbesondere beim Auswandern in die USA bedenken sollte. Dabei haben viele der hier beschriebenen steuerlichen Gegebenheiten in dieser oder ähnlicher Form auch bei anderen Destinationen Gültigkeit.

Unseren ersten Aspekt im Hinblickt auf das Auswandern in die USA betrifft noch das vorangehende Leben einer auswanderungswilligen Person in Deutschland. Geht man davon aus, dass man gute Chancen hat, um in die USA auswandern zu dürfen, sollte man als Eigenheimbesitzer ernsthaft einen Verkauf des Eigenheims in Erwägung ziehen. Der Verkauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ist in Deutschland zum Glück steuerfrei. Ein derartiges Steuerprivileg ist hingegen in den USA unbekannt. Das gilt auch für einen in Deutschland steuerfreien Immobilienverkauf nach Ablauf einer zehnjährigen Spekulationsfrist.

Wer jedoch mit dem Verkauf solcher Immobilien wartet, bis die unbeschränkte Steuerpflicht in den USA wirksam wird, riskiert die Besteuerung der Gewinne in der neuen Heimat. Und dies kann schneller geschehen, als man denken mag. Denn sobald die US-Einwanderungsbehörde die ersehnte Aufenthaltsgenehmigung ausstellt, ist man automatisch auch dort steuerpflichtig – und zwar mit dem Welteinkommen. Deshalb umfasst die Besteuerung in den USA auch die Gewinne aus dem Verkauf einer deutschen Immobilie.

Aus diesem Grund ist der frühzeitige Immobilienverkauf in Deutschland vor dem Erlangen der unbeschränkten Steuerpflicht in den USA steuerlich für diejenigen von großem Interesse, die dorthin auswandern möchten.

Oft ist es so, dass international agierende Unternehmen ihre Arbeitnehmer an Standorte ins Ausland versetzen. Wenn man also als Arbeitnehmer auf diese Weise in die USA zieht, dann erhält man auch die dortige Arbeitsgenehmigung. Zieht man jedoch wieder aus den USA fort ohne dabei die Arbeitsgenehmigung zu verlieren, dann impliziert dies steuerliche Konsequenzen. Denn die Steuerpflicht in den USA ist sowohl an die eigene Staatsangehörigkeit als auch an die Arbeitsgenehmigung gebunden. Daher kann ein späterer Wegzug aus den USA unter Umständen zu einer doppelten Besteuerung in den USA und im neuen Wohnsitzstaat führen, sofern hierbei kein DBA für Abhilfe sorgt.

Nun zur heiklen Frage, was man beachten sollte, wenn man in die USA auswandern möchte, gleichzeitig aber auch einen Zweitwohnsitz in Deutschland beibehält. In diesem Fall besteht nämlich prinzipiell eine Steuerpflicht sowohl in den USA als auch in Deutschland. Aufgrund des bilateralen DBAs kommt es allerdings zu einer Aufteilung des Besteuerungsrechts. Auf diese Weise möchte man eine Doppelbesteuerung vermeiden. Um jedoch festzustellen, welchem der beiden Länder das unbeschränkte Steuerrecht zusteht, muss man den Lebensmittelpunkt bestimmen.

Der Lebensmittelpunkt ist dabei als der Ort zu verstehen, an dem die wesentlichen persönlichen Interessen eines Steuerpflichtigen begründet sind. Zieht beispielsweise ein Arbeitnehmer in die USA, ohne dabei seine Familie mitzunehmen, dann kann je nach Häufigkeit der Familienheimreisen der Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland verbleiben. Zieht die Familie jedoch ebenfalls mit, dann kommt dem in Deutschland verwaisten Wohnsitz kaum steuerliche Relevanz zu, weil der Lebensmittelpunkt nun in den USA liegt. Dies gilt prinzipiell auch für alle anderen Wohnsitze, die man als Ferienwohnungen beibehält.

Wie man sieht, kommt bei der steuerlichen Gestaltung bei doppeltem Wohnsitz im In- und Ausland dem Lebensmittelpunkt eine besondere Bedeutung zu. Wenn man also bestimmte, steuerlich besonders relevante Einkünfte in einem der beiden Länder günstig versteuern kann (siehe unser Beispiel bezüglich des Immobilienverkaufs), dann sollte man die Verhältnisse bei der Begründung der Steuerplicht danach ausrichten.

Vor dem Auswandern in die USA ist die aktive Gestaltung des Lebensmittelpunkts aber auch aus einem anderen Grund wichtig. Wenn nämlich die Verhältnisse im Hinblick auf den Lebensmittelpunkt unklar erscheinen, können die Finanzbehörden sowohl in den USA als auch in Deutschland Argumente finden, um eine unbeschränkte Steuerpflicht im jeweiligen Inland zu begründen. Also ist es prophylaktisch angeraten, sich dem Aspekt der Begründung des Lebensmittelpunkts möglichst frühzeitig mit Sachverstand zu widmen. Unter Umständen kann somit eine verbindliche Auskunft des deutschen Finanzamts sinnvoll sein.

Wie wichtig der Lebensmittelpunkt bei der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht im jeweiligen Land auch sein mag, das DBA ist ebenfalls maßgebend. Allerdings kann man es erst dann sinnvoll anwenden, wenn die Frage nach der Steuerpflicht geklärt ist. Und dies geschieht nun mal auf nationaler Ebene. Dennoch hat das DBA großen Einfluss auf die Besteuerung, weil es nämlich die Regelungen enthält, auf die sich die Vertragsstaaten bei der Aufteilung der andernfalls in beiden Staaten auf das weltweit Einkommen anfallenden Einkommensteuer geeinigt haben.

Dabei erfolgt die Besteuerung in erster Linie in demjenigen Land, in dem das steuerpflichtige Einkommen anfällt. Hat man beispielsweise in den USA den primären Wohnsitz begründet, bezieht gleichzeitig aber auch Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Immobilie in Deutschland, dann stellt das DBA die Mieteinnahmen in den USA praktisch steuerfrei. Dadurch kommt es zu einer regulären Besteuerung der Mieteinnahmen in Deutschland. Aus diesem Grund ist auch die Besteuerung unternehmerischer Gewinne differenziert zu sehen. Ähnlich ist es auch bei anderen Einkunftsarten. Insbesondere die Besteuerung von Löhnen, Gehältern und anderen Einkünften aus arbeitsrechtlichen Vertragsbeziehungen findet generell in dem Land statt, in dem ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt.

Eine besondere Ausnahme hierbei stellen bisweilen allerdings Abfindungen dar, die man nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen erhält. Denn diese können bei einer Auszahlung, die erst nach dem Auswandern beispielsweise in die USA erfolgt, im neuen Land steuerpflichtig sein. Auch die Besteuerung von Phantom Shares kann hierbei als Sonderfall eine steuerliche Expertise durch einen Steuerberater im Fachbereich internationales Steuerrecht erforderlich machen.

Den Abschluss unserer Betrachtungen sollen die Aspekte Schenkung und Erbschaft darstellen. Ebenso wie in Deutschland so fällt auch in den USA eine Steuer auf die Übertragung von Vermögen an. Ganz gleich ob dies im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft erfolgt, betrifft auch dies das weltweite Einkommen und somit auch Vermögensübertragungen, die womöglich im Ausland stattfinden. Also ist in einer Situation, in der es nach dem Auswandern in die USA bei gleichzeitigem Beibehalten eines Wohnsitzes in Deutschland zu einer Vermögensübertragung kommt, derart, dass beide Staaten ein Anrecht auf eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer haben. Zum Glück besteht jedoch zwischen den USA und Deutschland ein eigens hierfür abgeschlossenes DBA. Somit genießt man auch auf diesem Gebiet einen Schutz vor einer potentiellen Doppelbesteuerung. Und wenn man es geschickt anstellt, kann man dabei sogar von deutlich höheren Freibeträgen in den USA profitieren.

Allerdings gilt dieses besondere DBA in den USA nur auf Bundesebene. Erhebt auch der Bundesstaat, in dem man nach dem Auswandern in die USA steuerpflichtig ist, eine solche Steuer, dann gibt es hierfür keinen Schutz. Jedoch fällt diese in aller Regel eher in geringem Ausmaß an.

Dennoch stellt dieses DBA einen Glücksfall dar, weil nämlich nur wenige Länder ein derartiges Abkommen bislang mit Deutschland unterzeichneten. Und auch in anderen bilateralen steuerlichen Verhandlungen spielten internationale DBAs zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bislang kaum eine Rolle. Man mag aber davon ausgehen, dass die fortschreitende Globalisierung, die insbesondere unter vermögenden Personen eine ausgeprägte Affinität zum Auswandern bedingt, in dieser Hinsicht zu weiteren Anpassungen und Übereinkommen weltweit führt.