Aktiva | Passiva

Bank: EUR 100.000 | Eigenkapital A: EUR 50.000

Eigenkapital B: EUR 50.000

Aktiva | Passiva

Bank: EUR 165.000

Notebook: EUR 5.000 | Eigenkapital A: EUR 75.000

Eigenkapital B: EUR 95.000

Aktiva | Passiva

Bank: EUR 100.000 | Eigenkapital I A: EUR 50.000

Eigenkapital I B: EUR 50.000

EK II A: EUR 0,00

EK II B: EUR 0,00

Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG läuft die Besteuerung „unter dem Strich“ wie im Einzelunternehmen ab. Allerdings gilt es zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Sie resultieren daraus, dass an der Personengesellschaft mehrere Gesellschafter mit individuellen Einlagen, gegebenenfalls Gewinnanteilen und Entnahmen beteiligt sind. Wir schauen uns daher an, wie ein Mehrkontenmodell diese Probleme löst und warum es in der Praxis üblich ist!

In der Bilanz eines Einzelunternehmens findet sich die Position „Eigenkapital“, in der Regel auf der Habenseite. Für den seltenen Fall eines negativen Eigenkapitals rutscht dieses auf die Sollseite. Da eine Personengesellschaft – sofern sie bilanziert – ihre Gewinnermittlung ebenfalls nach §§ 4 Absatz 1, 5 EStG und den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) er- respektive die Bilanz aufstellt, gibt es insoweit keine Unterschiede zum Einzelunternehmen.

Auch eine Personengesellschaft verfügt auf der Habenseite also über ein Eigenkapital, das das Nettovermögen der Gesellschaft ausweist. Nach § 121 Absatz 2 HGB ist dabei für jeden Gesellschafter zumindest ein Kapitalkonto zu führen, auf dem Gewinne und Verluste erfasst werden. Das Problem besteht nun darin, dass ohne Mehrkontenmodell – sobald einmal Gewinne oder Verluste erzielt wurden – nicht (mehr) erkennbar ist,