Die Gewerbesteuer, die nach § 1 GewStG den Gemeinden zusteht, wird nach einem festen Schema und ausgehend vom ertragsteuerlichen Gewinn ermittelt. Wir stellen die Berechnung der Gewerbesteuer anhand eines Praxisfalles dar. Hierzu gehen wir von einem fiktiven Gewerbebetrieb und gedachten, aber möglichst realistischen, Zahlen aus. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die konkrete Berechnung!

Im Vergleich zu anderen Steuergesetzen etwas unpraktisch ist die Tatsache, dass Sie im Gewerbesteuergesetz selbst kein vollständiges Berechnungsschema finden. Ein solches enthält das Einkommensteuergesetz (EStG) beispielsweise in seinen Richtlinien, konkret in R 2 Absatz 1 der EStR. Allerdings ist die Vorgehensweise im Gewerbesteuerrecht auch um einiges überschaubarer.

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer gehen Sie nach folgendem Muster vor: