Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person der Kapitalgesellschaften, die persönlich ertragsteuerpflichtig ist. Dabei versteuert die Gesellschaft Ihr Einkommen per Körperschaftsteuer. Zusätzlich ist sie zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Im Gegensatz zu einigen anderen Gesellschaftsformen ist die Entnahme ohne Weiteres aus der GmbH unzulässig. Dafür erfolgt die Gewinnverteilung in Form einer Ausschüttung. Dazu legt man die Höhe der Gewinnausschüttungen bei der Gesellschafterversammlung fest.
2. Besonderheiten bei der Gewinnverwendung
Der erwirtschaftete Gewinn der GmbH unterliegt nicht der bedingungslosen freien Verwendung. Somit ist auch die potentielle Gewinnausschüttung hiervon betroffen. Schließlich gibt es bestimmte Regeln zu beachten:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.