Die Betriebsaufspaltung im Steuerrecht bringt mehr steuerliche Nachteile als Vorteile mit. Dabei entfaltet sie ihre Auswirkungen insbesondere für den GmbH-Gesellschafter. Denn dieser hat als Besitzunternehmer gewerbliche Einkünfte, die der Gewerbesteuer unterliegen. Liegen die Voraussetzungen einmal vor, kann die Betriebsaufspaltung nur noch schwer und fast nie steuerneutral beendet werden. Daher ist es besonders wichtig, im Voraus eine Strategie zu entwickeln, um die Betriebsaufspaltung zu vermeiden.

Im Video zeigen wir Ihnen verschiedene Strategien eine Betriebsaufspaltung im Vorhinein, sowie im Nachhinein zu vermeiden oder diese auch bewusst zu erhalten.

1. Die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung

1.1. Sachliche Verflechtung

Zum einen muss eine sogenannte sachliche Verflechtung bestehen. Dabei entsteht diese sachliche Verflechtung, wenn an die GmbH eine wesentliche Betriebsgrundlage überlassen wird. Eine wesentliche Betriebsgrundlage ist dadurch gekennzeichnet, dass Sie für den Geschäftsbetrieb der GmbH besonders wichtig ist. So hat der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 1974 entschieden, dass ein speziell hergerichtetes Fabrikgebäude eine solche wesentliche Betriebsgrundlage ist. Seit dem Jahr 2000 sind davon auch Bürogebäude und Verwaltungsgebäude erfasst. Und seit dem Jahr 2006 können auch Büroräume im Einfamilienhaus des Gesellschafters eine solche wesentliche Betriebsgrundlage darstellen (BFH vom 13.7.2006 – IV R 25/05).

Im Ergebnis kann u. a. bei nachfolgenden Wirtschaftsgütern eine sachliche Verflechtung gegeben sein: