Umsatz | steuerlicher Gewinn | Größe

kleiner als 190.000 | kleiner als 40.000 | Kleinstbetrieb

größer als 190.000 | größer als 40.000 | Kleinbetrieb

größer als 1.000.000 | größer als 62.000 | Mittelbetrieb

größer als 8.000.000 | größer als 310.000 | Großbetrieb

Umsatz | steuerlicher Gewinn | Größe

kleiner als 190.000 | kleiner als 40.000 | Kleinstbetrieb

größer als 190.000 | größer als 40.000 | Kleinbetrieb

größer als 560.000 | größer als 62.000 | Mittelbetrieb

größer als 4.800.000 | größer als 280.000 | Großbetrieb

Umsatz | steuerlicher Gewinn | Größe

kleiner als 190.000 | kleiner als 40.000 | Kleinstbetrieb

größer als 190.000 | größer als 40.000 | Kleinbetrieb

größer als 920.000 | größer als 150.000 | Mittelbetrieb

größer als 5.200.000 | größer als 650.000 | Großbetrieb

Umsatz | steuerlicher Gewinn | Größe

kleiner als 190.000 | kleiner als 40.000 | Kleinstbetrieb

größer als 190.000 | größer als 40.000 | Kleinbetrieb

größer als 840.000 | größer als 70.000 | Mittelbetrieb

größer als 6.200.000 | größer als 370.000 | Großbetrieb

1. Wann findet eine sog. steuerliche Außenprüfung nach § 193 AO statt?

Eine Betriebsprüfung ist eine angekündigte Außenprüfung der Finanzverwaltung und wird routinemäßig oder aus besonderem Anlass durchgeführt. Besondere Anlässe können z. B. sein: