Deutsche Unternehmen können eine Betriebsstätte in Dubai gründen, um ihre Steuerlast teilweise in die Arabischen Emirate zu verlagern. Zu beachten sind dabei allerdings verschiedene Vorschriften des internationalen Steuerrechts, da Deutschland mit den Vereinigten Arabischen Emiraten derzeit (2024) kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. Entsprechende Gewinne bleiben daher mitunter in Deutschland steuerpflichtig.

1. Grundsatz: Behandlung einer Betriebsstätte in Dubai nach deutschem Recht

Wann nach deutschem Recht eine Betriebsstätte in Dubai vorliegt, bestimmt sich nach § 12 AO. Das Vorliegen einer Betriebsstätte setzt dabei in der Regel voraus, dass im jeweiligen Staat (hier den VAE)