Eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) erhöht das Betriebsstättenrisiko für Steuerpflichtige erheblich. Der BFH hat nunmehr entschieden, dass auch ein kleiner Spind ausreicht, um in Deutschland eine Betriebsstätte zu begründen. Wir erklären, welche Grundsätze der BFH aufstellte und welche Auswirkungen sich für die Praxis ergeben.
1. Tatbestand der Betriebsstätte
Die Annahme einer Betriebsstätte gemäß § 12 Satz 1 AO setzt eine
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.