Die Bewertung von Grundstücken spielt besonders bei Erbschaften sowie Schenkungen eine Rolle. Denn für steuerliche Zwecke ist die Bereicherung des Übernehmers, also der Wert des übertragenen Vermögens insgesamt, relevant. Alle maßgeblichen Rechtsvorschriften finden Sie im Bewertungsgesetz (BewG), wobei sich das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) stets auf dessen Normen bezieht.

Damit das BewG für die Bewertung von Grundstücken anzuwenden ist, muss Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne vorliegen. Dies ist der Fall, wenn einer der Tatbestände des § 176 Absatz 1 BewG greift, es sich beim zu bewertenden Wirtschaftsgut also um