Konzernstrukturen sind aus zivil- und steuerrechtlicher Sicht eine feine Sache, denn sie ermöglichen es, Steuervorteile verschiedenster Länder miteinander zu kombinieren. Gleichzeitig gelten in jedem Land der Erde andere Standards für die Aufstellung der Bilanz. Das Zauberwort lautet hier „internationale Rechnungslegung nach IFRS“, wobei die Abkürzung für „International Financial Reporting Standards“ steht. Ziel der Bilanzierung nach IFRS ist es, Unternehmen aus unterschiedlichen Staaten miteinander vergleichbar zu machen.
Grundlage der internationalen Rechnungslegung sind die sogenannten IFRS, zu Deutsch „internationale Standards der Bilanzierung“. Sie basieren auf Artikel 4 der EU-Verordnung 1606 aus 2002 und geben einen einheitlichen Rahmen für die Rechnungslegung vor. Das dahinterstehende Ziel ist die Vereinheitlichung von Jahresabschlüssen, damit Konzerne mehrerer Staaten miteinander vergleichbar sind.
Ohne gesonderte Standards für die internationale Rechnungslegung müssten Investoren die jeweiligen Bilanzierungsvorschriften der einzelnen Länder kennen. Anschließend wäre eine Umwidmung oder Umrechnung der jeweiligen Positionen in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.
Auf den ersten Blick etwas verwunderlich: Die Standards selbst werden von einem eingetragenen Verein, dem International Accounting Standards Board (IASB), herausgegeben. Die EU beziehungsweise nationale Gesetzgeber „gießen“ die Vorschläge nach entsprechender Prüfung in ihre jeweiligen Verordnungen sowie Gesetze.
Inländische Konzerne können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihre Bilanz nach den Vorschriften des HGB (§§ ab 290) oder entsprechend der Standards internationaler Rechnungslegung aufstellen, wobei hier immer eine Verpflichtung zur Aufstellung nach deutschem Handelsrecht gilt.
Ein Wahlrecht, zusätzlich nach IFRS zu bilanzieren, besteht für Konzerne ohne Listung an der Börse, wenn deren Aktien also nicht auf dem Kapitalmarkt handelbar sind. Sogenannte kapitalmarktorientierte Unternehmen, bei denen der Mutterkonzern in Deutschland sitzt, sind verpflichtet, neben dem HGB auch nach den IFRS-Standards zu bilanzieren. Im Ergebnis sind dadurch zwei (veröffentlichungspflichtige) Bilanzen erforderlich.
Die Regelungen der internationalen Rechnungslegung haben Einfluss auf:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.