Wer trotz Wegzugsteuer oder anderer Steuerentstrickung als Gesellschafter einer deutschen GmbH oder GmbH & Co. KG nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) auswandert, muss weiterhin mit hohen Steuern rechnen. Denn die Gewinne bleiben nach wie vor in Deutschland steuerpflichtig, sodass sich keine positiven steuerlichen Auswirkungen durch den Wegzug nach Dubai ergeben – zunächst. Denn deutsche Gewinne kann man in Dubai nachträglich steueroptimieren. Dazu gründet man eine Dubai LLC und bezieht die Gewinne der deutschen GmbH oder GmbH & Co. KG über diese Holding. Dies hat den Vorteil, dass die Dubai LLC auf vom Ausland bezogene Gewinne keine Steuern zahlen muss. Außerdem lösen auch Gewinnausschüttungen aus der Dubai LLC an die in Dubai ansässigen Gesellschafter dort keine weitere Besteuerung aus. Auf diese Weise senkt man die Steuer insgesamt auf etwa 30 %, spart also gegenüber der Besteuerung in Deutschland ungefähr 20 %.

1. Deutsche Gewinne in Dubai steueroptimieren – Einleitung

Für manche Auswanderer aus Deutschland, die sich für ein privilegiertes Leben in Dubai entscheiden, ist ihr Unternehmen in Deutschland nach wie vor finanziell wichtig. Allerdings gibt es bei einem Wegzug nach Dubai, wie sonst auch, einige steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Zumindest muss man als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer deutschen GmbH die Wegzugsteuer bedenken. Bei einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen ist es eine andere Form der Steuerentstrickung, die greift. Schließlich ist der deutsche Staat keineswegs daran interessiert, dass Steuersubstrat, also die in den Unternehmen angewachsenen stillen Reserven, durch den Wegzug der Gesellschafter ins Ausland abwandert.

Aber gut, angenommen man hat diese Steuern gezahlt oder vermieden und ist trotzdem weiterhin am eigenen Unternehmen in Deutschland beteiligt. Wie genau sieht dann die Besteuerung der in Deutschland erwirtschafteten Gewinne aus? Und basierend auf der Antwort hierauf folgt als weitere Frage: Wie kann ich deutsche Gewinne in Dubai steueroptimieren?

2. Wie deutsche Gewinne in Dubai besteuert werden

Wenn wir über Steueroptimierungen deutscher Gewinne in Dubai nachdenken wollen, müssen wir uns erst einmal vergegenwärtigen, wie man sie international versteuert. Da fangen wir am besten einmal in Deutschland an.

Eine deutsche GmbH zahlt auf ihre deutschen Gewinne 15 % Körperschaftsteuer und noch mal etwa gleich viel Gewerbesteuer. Dies erfolgt unabhängig davon, ob ihre Gesellschafter in Deutschland oder im Ausland ansässig sind. Beschließen diese aber irgendwann einmal eine Gewinnausschüttung, spielt es durchaus eine Rolle, wo sie unbeschränkt und wo sie nur beschränkt steuerpflichtig sind. Jedenfalls behält die GmbH in Deutschland nach deutschem Recht die Kapitalertragsteuer von 25 % als Quellensteuer ein. Bestehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), kann es später zu einer Erstattung zumindest von Teilbeträgen kommen. Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht derzeit aber kein DBA. Im Endeffekt erhält man als Gesellschafter in Dubai etwa 50 % des ursprünglichen Gewinns ausgezahlt. Dabei kann man noch von Glück sprechen, denn in den VAE findet keine weitere Besteuerung mehr statt. Einkommen von Privatpersonen aus Kapitalerträgen sind dort nämlich steuerfrei. Ohne DBA wäre es sonst sogar zu einer Doppelbesteuerung in Deutschland und im Ausland gekommen.

Ähnlich sieht die Situation bei einer deutschen GmbH & Co. KG oder einem anderen Personenunternehmen aus. Da diese hierzulande transparent besteuert werden, tragen die Gesellschafter in Dubai sowohl die in Deutschland anfallende Gewerbesteuer als auch die Einkommensteuer. Aber zumindest auch hierbei entsteht in Dubai keine weitere Steuer. Doch wie stehen nun unsere Chancen, deutsche Gewinne in Dubai steueroptimieren zu können?

3. Deutsche Gewinne in Dubai steueroptimieren: so geht es!

Mit dem deutschen Unternehmen in Deutschland und der Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Dubai können wir nun unser Steuergestaltungsmodell anwenden. Dazu gründet man in Dubai eine LLC. Eine Dubai LLC ist eine reine Kapitalgesellschaft und entspricht ziemlich exakt der deutschen GmbH. „Noch eine GmbH?“ werden Sie jetzt fragen. Oh, ja, sie ist der Schlüssel zur Steueroptimierung deutscher Gewinne in Dubai.

3.1. Deutsche GmbH-Gewinne in Dubai steueroptimieren

Denn einerseits schüttet die deutsche GmbH nun ihre Gewinne an ihre Holding in Dubai aus. Auch dann ist die Besteuerung zwischen den beiden Kapitalgesellschaften nach § 8b Absatz 1 Satz 1 KStG prinzipiell steuerfrei, weil es ohne Bedeutung ist, ob die Besteuerung im Rahmen einer unbeschränkten oder beschränkten Körperschaftsteuerpflicht erfolgt. Lediglich die Regelung, dass 5 % des Gewinns pauschal als steuerpflichtig gelten, führt zu einer minimalen Steuer von insgesamt etwa 1,5 % bei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. In Dubai wiederum lehnt man sich entspannt zurück, weil die VAE ja keine Steuern auf Gewinnausschüttungen auf privater Ebene erheben, sodass wir unsere deutschen Gewinne steueroptimieren konnten.

3.2. Deutsche GmbH & Co. KG-Gewinne in Dubai steueroptimieren

Andererseits hat im Falle einer deutschen GmbH & Co. KG die Besteuerung nach den Regeln des Transparenzprinzips zu erfolgen. Das bedeutet, dass statt der GmbH & Co. KG die Ertragsbesteuerung durch Gewerbesteuer und Einkommensteuer von den Gesellschaftern der Personengesellschaft zu zahlen ist. Ob diese nun in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind, ist aus steuerlicher Sicht zunächst einmal nebensächlich. Was aber durchaus erhebliche Konsequenzen hat, ist, ob es sich bei den Gesellschaftern der deutschen GmbH & Co. KG um natürliche oder juristische Personen handelt.

Weil wir eine Kapitalgesellschaft als Holding in Dubai gegründet haben, muss man die Ertragsbesteuerung im Wege der deutschen Körperschaftsteuer durchführen. Diese sieht wiederum eine Steuer in Höhe von 15 % des Gewinns vor. Für die Gewerbesteuer hat dies hingegen keine neuen Auswirkungen. Sie beträgt dann in der Regel weitere 15 %. In Summe sprechen wir also erneut von 30 % Steuern. Und das ist verglichen mit einer Steuer von bis zu 50 % auf Ebene einer unbeschränkten Besteuerung natürlicher Personen deutlich günstiger.

Selbst wenn wir in Deutschland die Gewinne der GmbH & Co. KG über eine Holding-GmbH leiten würden, würde die nachfolgende Gewinnausschüttung aus der Holding nochmals Kapitalertragsteuern hervorrufen. Apropos Kapitalertragsteuern, das war doch die Steuer, die in Dubai unbekannt ist, oder? Richtig. Daher fallen auf die Entnahme der Gewinne aus der Holding in Dubai keine weiteren Steuern an.

4. Deutsche Gewinne in Dubai steueroptimieren: Voraussetzungen

Nun gibt es aber einen wichtigen Punkt, den man hierbei beachten muss. So haben sich die VAE international dazu verpflichtet, bestimmte Regeln zur Vermeidung und Bekämpfung von Steuerflucht und Gewinnverlagerung zu implementieren. Dadurch relativiert sich unsere allgemeine Aussage, dass Gewinne, die von Kapitalgesellschaften in den VAE ausgeschüttet werden, steuerfrei bleiben. Genauer betrachtet gilt hierbei nämlich eine Voraussetzung, die im Sinne der von der OECD vorgeschlagenen Maßnahmen die Gewinnverschiebung unterbinden soll. So haben die VAE gewisse Kriterien im Rahmen einer Vorschrift eingeführt, die man als Substanzrichtlinie bezeichnen kann. Eine reine Briefkastenfirma ist somit auch in Dubai keine ernstzunehmende Gestaltung. Aber unter Einhaltung der Forderungen aus dem Katalog der Substanzrichtlinie ist unser Modell, mit dem wir deutsche Gewinne in Dubai steueroptimieren wollen, dennoch möglich und auch praktisch umsetzbar.

5. In Dubai deutsche Gewinne steueroptimieren – Fazit

Ganz gleich also, ob man eine deutsche GmbH oder eine GmbH & Co. KG nach dem Umzug nach Dubai weiterführt, so kann man die Gewinne aus ihnen auf beachtliche Weise steueroptimieren. Dabei sind Steuereinsparungen von bis zu 20 % möglich. Das liegt selbstverständlich in der Hauptsache daran, dass in den VAE keine Steuern auf derartige Vorgänge anfallen. Dennoch muss man darauf achten, dass die in Dubai zu diesem Zweck gegründete Holding-LLC alle Anforderungen an den jährlich vorzulegenden Substanznachweis erfüllt.

Wenn man es so betrachtet, ist die Forderung nach Unternehmenssubstanz eine gerechte Lösung, um aus dem Ausland eingewanderten Unternehmerinnen und Unternehmern sowohl ein steuerfreies Einkommen zu ermöglichen als auch internationalen Steuerstandards zu genügen. Denn den VAE ist ihr weltweites Ansehen als moderner, zukunftsorientierter Staat, der seinen Einwohnern ein exklusives Leben bietet, sehr wichtig. Dazu gehört eben auch ein Steuerrecht, das sich mit jenen anderer entwickelter Staaten vergleichen lässt (beispielsweise mit dem der Schweiz). Dass am Ende dennoch keine Steuern anfallen ist aus unserer deutschen Sicht geradezu erstaunlich, weil es aus unserer Erfahrung heraus schier unvorstellbar ist, dass man strenge Steuerregelungen mit Steuerfreiheit kombinieren kann; in Deutschland kennen wir doch meist nur die eine Seite der Medaille.