In Deutschland wohnen, im Ausland arbeiten – oder umgekehrt. In Zeiten zunehmender Digitalisierung und Flexibilisierung zahlreicher Tätigkeiten arbeiten immer mehr Arbeitnehmer sowie Unternehmer weltweit. Dabei kommt es in vielen Fällen sogar zu einem häufigen Wechsel der Ansässigkeit, was besonders bei Digitalen Nomaden (englisch: digital nomads) zu steuerlichen Fragestellungen führt.
Eine bedeutende Vorschrift ist hier die sogenannte Tie-Breaker-Rule. Sie findet sich in vielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und regelt, welchem Staat im Einzelfall das Besteuerungsrecht zusteht. Anwendung findet die Tie-Breaker-Rule dabei in Fällen einer sogenannten Doppelansässigkeit.
1. Grundsatz: Die steuerliche Ansässigkeit nach nationalem und Völkerrecht
Die Tie-Breaker-Rule findet in Fällen einer mehrfachen Ansässigkeit im Sinne des DBA oder nationalen Rechts Anwendung. Ob eine Person in einem Staat ansässig ist oder nicht, bestimmt sich grundsätzlich nach den geltenden nationalen Vorschriften. In Deutschland ist beispielsweise nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig, wer einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland unterhält:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.