Aktiva | Passiva
Grundstück EUR 500.000 | Kapital EUR 500.000
Aktiva | Passiva
Grundstück EUR 500.000 | Kapital EUR 500.000
Eine doppelstöckige Mitunternehmerschaft liegt vor, wenn eine Obergesellschaft (OG) an einer Untergesellschaft (UG, nicht zu verwechseln mit der Unternehmergesellschaft als „1-€-GmbH“) beteiligt ist. Dabei können mehrere Betriebs- und Sonderbetriebsvermögen der beteiligten Gesellschafter entstehen. Außerdem stellt sich die Frage, wie der Anteil an der UG bei der Obergesellschaft bilanziell zu erfassen ist.
Nach der ertragsteuerlichen Definition liegt eine Mitunternehmerschaft vor, wenn natürliche wie juristische Personen an einer Personengesellschaft (zum Beispiel GbR und OHG) beteiligt sind. Diese Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen als Mitunternehmer anzusehen sein (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 EStG). Dies ist der Fall, wenn sie
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.