Steuerpflichtige können oder müssen ihre Einkommensteuererklärung bei dem Finanzamt einreichen. Dabei gibt es unterschiedliche Fristen. Diese erklären wir und erläutern, wer zur Abgabe verpflichtet ist.

1. Einkommensteuererklärung einfach erklärt

Die Einkommensteuererklärung ist ein formales Dokument, mit dem eine natürliche Person gegenüber dem Finanzamt ihre Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten innerhalb eines bestimmten Kalenderjahres offenlegt. Auf Basis dieser Angaben ermittelt das Finanzamt die Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen. Falls zu viel Steuern im Laufe des Jahres einbehalten wurden (z. B. durch Lohnsteuer), kann es zu einer Steuerrückzahlung kommen. Andererseits kann es auch sein, dass der Steuerpflichtige nachzahlen muss.

Hauptbestandteile einer Einkommensteuererklärung sind die persönlichen Daten, die Werbungskosten und die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Die persönlichen Daten umfassen Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer, Bankverbindung und den Familienstand.

Nach Einreichung der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt prüft dieses die Angaben und erstellt einen Einkommensteuerbescheid. In diesem Bescheid wird die festgesetzte Einkommensteuer mitgeteilt und geprüft, ob eine Erstattung oder eine Nachzahlung erfolgt.

2. Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung

Nicht jeder Steuerpflichtige ist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Vielmehr sind Steuerpflichtige nur unter gewissen Voraussetzungen zur Abgabe verpflichtet. Das betrifft