Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören gerade bei GmbH-Beteiligungen und im Bereich der privaten Geldanlage zu den relevantesten Bereichen des Steuerrechts. Auch in vielen Ausbildungs- und Studiengängen liegen hier erhebliche Schwerpunkte. Grund genug, uns § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) einmal etwas genauer anzuschauen, Grundsätze zu beleuchten und relevante Ausnahmen kennenzulernen!

Der Gesetzgeber hat den Einkünften aus Kapitalvermögen gleich mehrere Vorschriften gewidmet. Konkret beschäftigen sich die §§ 20, 32d und 43 bis 45e EStG ausschließlich mit dieser Einkunftsart. Glücklicherweise finden Sie die wichtigsten Grundlagen aber bereits in § 20 EStG, denn hier ist normiert, was überhaupt unter die Kapitaleinkünfte fällt: