Im siebenten Teil der Abgabenordnung (AO) regelt der Gesetzgeber das außergerichtliche Rechtsbehelfs- oder auch Einspruchsverfahren. Der Einspruch ist dabei gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte möglich, sofern und soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei muss der Einspruch mindestens statthaft sein sowie form- und fristgerecht beim Finanzamt eingehen. Wir geben einen ersten Überblick!
Die AO kennt verschiedene Voraussetzungen, die für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid gemeinsam erfüllt sein müssen. Konkret gilt dabei, dass
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.