Datum | Thema
24. August 2021 | Vorerbschaft und Nacherbschaft: Erbschaftsteuerliche Behandlung § 6 ErbStG
21. November 2022 | Schenkung und Erbschaft – sachliche Steuerpflicht im ErbStG
22. November 2022 | Steuerbefreiung für Betriebsvermögen – so regelt sie das ErbStG
27. Februar 2023 | Erbschaftsteuer – allgemeine Informationen und Hinweise (dieser Beitrag)
17. März 2024 | Geschichte der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in der BRD
Grad der Verwandtschaft | besonderer Versorgungsfreibetrag
Ehegatten / eingetragene Lebenspartner | EUR 256.000
Kinder im Alter von 21 bis 27 Jahren | EUR 10.300
Kinder im Alter von 16 bis 20 Jahren | EUR 20.500
Kinder im Alter von 11 bis 15 Jahren | EUR 30.700
Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren | EUR 41.000
Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren | EUR 52.000
Wer etwas von einer verstorbenen Person erwirbt, zahlt grundsätzlich Erbschaftsteuer. Dabei offerieren die verschiedenen vom Gesetzgeber gewährten Steuerklassen, Freibeträge, Begünstigungen oder aber auch Bewertungsansätze Potentiale, um Erbschaftsteuer zu sparen. Tatsächlich existieren sowohl vor als auch nach einem Erbfall Optionen, um die Erbschaftsteuer zu gestalten. Aus dem reichhaltigen Fundus unserer auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht spezialisierten Steuerberater und Fachanwälte erstellen wir Ihnen diesen Informationsbeitrag zur Erbschaftsteuer.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.