Datum | Thema
10.07.2020 | Perpetual Traveler: Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthalt als Kriterium bei der Besteuerung
13.07.2020 | Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
22.07.2020 | Funktionsverlagerung und Funktionsverdoppelung im Internationalen Steuerrecht
07.08.2020 | Steueroasen-Check: Welches Land bietet welche Vorteile?
28.08.2020 | Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Ausland vermeiden (dieser Beitrag)
Wer auf Dauer ins Ausland fortzieht, der möchte natürlich sicher sein, dass er auch die Steuerpflicht gegenüber Deutschland hinter sich lässt. Doch ist dies bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer oftmals kaum möglich. Denn wenn das Vermögen, das übertragen wird, in Deutschland zu verorten ist oder entweder die übergebende oder die empfangende Person in Deutschland steuerpflichtig sind, dann ist auch das deutsche Erbschaftsteuerrecht anzuwenden. Dadurch kann es unter Umständen sowohl in Deutschland als auch in weiteren Ländern zu einer Besteuerung kommen. Zwar erheben nur eine Reihe von Staaten eine solche Steuer, doch mit den wenigsten von ihnen hat Deutschland ein separates Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer geschlossen. Selbst wenn in einem spezifischen Land eine Erbschaftsteuer existiert, ist zu prüfen, ob das Territorialitätsprinzip bei der Besteuerung zur Anwendung kommt. Denn wenn dies der Fall ist, kann es lohnen, die ausländische Staatsangehörigkeit gegen die deutsche zu tauschen.
Im Video erklären wir Ihnen die Zusammenhänge zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, an die deutsche Auswanderer denken sollten.
1. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Allgemeinen
Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine Besteuerung von Vermögen, das durch Erbschaft von einer Person auf eine andere übergeht. Da dies im Grunde auch auf Schenkungen zutrifft, ist die Schenkungsteuer in vielfacher Hinsicht an die Erbschaftsteuer gebunden. Dabei steht vor allem das Kriterium der unentgeltlichen Übertragung des Vermögens im Vordergrund.
Abgesehen von diesen allgemeinen Kriterien existieren aber auch noch viele weitere Rahmenbedingungen, die bei der Besteuerung von Vermögensübergängen dieser Art von Bedeutung sein können. Hierzu zählt unter anderem auch die vorteilhafte Berücksichtigung bestimmter Verwandtschaftsverhältnisse oder das Vorhandensein von etwaigen Steuerfreibeträgen sowie ihrer Höhe oder Staffelung. Da diese Details jedoch den Rahmen unseres Beitrags bei weitem sprengen würden, bleiben sie hierin außer Ansatz. Vielmehr steht die mögliche Steuerpflicht von Personen, die Deutschland dauerhaft verlassen, bei Erbschaft oder Schenkung im Fokus unseres Artikels. Dazu erläutern wir auch einige der Möglichkeiten, mit denen man diese oftmals kaum bedachte Steuerpflicht vermeiden kann.
2. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Deutschland
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer fallen in Deutschland an, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.