Ausländische Einkünfte stehen bei vielen Unternehmen auf der Tagesordnung. Sie können allerdings auch im privaten Vermögensbereich anfallen, etwa, wenn sich ein Vermietungsobjekt außerhalb Deutschlands befindet. In diesen Fällen kommt der Ermittlung der ausländischen Einkünfte eine wichtige Bedeutung zu, denn das deutsche Finanzamt fordert eine Berechnung nach den in Deutschland geltenden Grundsätzen. Schauen wir uns also einmal an, wie die Ermittlung ausländischer Einkünfte in der Praxis erfolgt!

1. Grundsatz: Ermittlung ausländischer Einkünfte nach deutschen Methoden

In § 34d EStG regelt der Gesetzgeber die ausländischen Einkünfte sowie ihre zugehörigen Tatbestandsmerkmale abschließend. Dabei gilt auszugsweise: