Wir beraten Unternehmen und Unternehmer bei der Gründung inländischer und ausländischer Gesellschaften, bei Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen und bei Gewinnausschüttungen oder Liquidationen. Hierzu zählen auch Maßnahmen, welche im Gesellschaftsrecht angesiedelt sind, wie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen.

Darüber hinaus beraten wir Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bei rechtlichen Fragestellungen im Bezug auf die Gesellschaft.