Dubai gilt seit langem als Zentrum für Freelancer und Gründer, die entweder bereits ein Unternehmen führen oder vor Ort eines gründen möchten. Gerade für Freiberufler ist Dubai dabei attraktiv, denn sie fallen nach dortigem Recht in eine eigenständige Kategorie und erhalten vergleichsweise einfach ein Visum. Dieses berechtigt zum Aufenthalt und zur Arbeit in Dubai. Doch was gilt darüber hinaus eigentlich für die Besteuerung von Freiberuflern?

1. Als Freiberufler in Dubai ein Visum erhalten

Mit einem Freelance Visa, dem Freiberufler-Visum Dubais, können Freelancer aus nahezu allen Staaten der Erde eine befristete Aufenthaltserlaubnis für das Emirat erhalten. Die Genehmigung stellt die Verwaltung der jeweiligen Freihandelszone, von denen es in den VAE insgesamt 47 gibt, aus. 26 dieser Zonen befinden sich in Dubai selbst. Voraussetzungen für den Erhalt des Visums auf maximal drei Jahre sind: