Der Freistellungsauftrag ist besonders wichtig für Ihre Kapitalerträge und wurde 2023 erhöht. Diesen kann man bei der Bank beantragen. Wir erklären, was der Freistellungsauftrag ist, was er bewirkt und wieso es sinnvoll ist, diesen zu beantragen.

Der Freistellungsauftrag gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen oder auch genannt Kapitalerträge. Das sind Gewinne, die Sie aus einer Geldanlage erzielen. Folglich können Sie aus Zinsen aus einem Tagesgeldkonto, Sparkonto oder auch aus realisierten Gewinne aus Wertpapieren, Fondsausschüttungen oder Dividenden bestehen.

Vom Steuerabzug wird nach § 44a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG Abstand genommen, soweit die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten und ein Freistellungsauftrag des Gläubigers vorliegt. Übersteigen die Kapitalerträge den Freibetrag von EUR 1.000 für Alleinstehende oder EUR 2.000 für Eheleute, so muss der Überschuss mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuer werden. Um diesen Freibetrag geltend zu machen ist zwingend ein Freistellungsauftrag erforderlich. Diesen müssen Sie aktiv beantragen, um zu vermeiden, dass auf die gesamten Kapitalerträge Steuern fällig sind und automatisch abgeführt werden.

Den Freistellungsauftrag kann jeder stellen. Erforderlich ist lediglich die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Wenn Sie nur ein Depot haben, so ist das Erteilen des Freistellungsauftrags nicht schwer. Die Bank bietet ein Formular an, dass Sie ausfüllen und abschicken müssen. Nach der Erteilung können Sie in manchen Apps sehen, wie viel Sie von Ihrem Freistellungsauftrag schon verbraucht haben.

Der Freistellungsauftrag gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr. Dabei ist aber auch eine unbefristete Erteilung möglich. Dann gilt er so lange, bis er entweder durch einen neuen Auftrag geändert oder aber widerrufen wurde. Rückwirkend sind jedoch keine Änderungen möglich.

Kniffelig wird es erst, wenn Sie über mehrere Depots verfügen. Dann müssen Sie separat bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag erteilen und diesen auf die verschiedenen Konten und Depots aufteilen. Daher müssen Sie ungefähr abschätzen, wie viel Gewinn Sie wo erzielen. Es ist aber wichtig, dass die Summe der erteilten Freistellungsaufträge insgesamt nicht EUR 1.000 überschreitet. Das Finanzamt überprüft die Freistellungsaufträge und ahndet Verstöße mit einer Ordnungsstrafe.

Sie sollten den Freistellungsauftrag gleich bei der Kontoeröffnung oder Depoteröffnung erteilen. Liegt dieser hingegen nicht vor, führt die Bank automatisch die fällige Steuer ohne Berücksichtigung des Freibetrags ab. Ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag während des Jahres so ist es möglich, bereits abgeführte Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen. Bei Kontoauflösung müssen Sie zusätzlich die Löschung eines Freistellungsauftrags beauftragen, damit kein ungenutzter Freibetrag bestehen bleibt.

Haben Sie den Freistellungsauftrag vergessen, so können Sie sich die zu viel gezahlte Steuer per Einkommensteuererklärung zurückholen. Dieser Weg ist aber deutlich umständlicher und erfordert das Warten auf den Steuerbescheid. Erst dann erhalten Sie zu viel gezahltes Geld zurück. Es lohnt sich daher den deutlich weniger aufwendigen Weg des Freistellungsauftrag zu gehen. Wir empfehlen Ihnen daher die Freistellung zu beantragen.