Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) neben laufenden auch einmalige Erträge (gewerbliche Veräußerungsgewinne). Während die laufenden Gewinne in § 15 EStG geregelt sind, finden Sie die Veräußerungen in den §§ 16 und 17 EStG. An einigen Stellen gibt es zusätzliche Verknüpfungen im Außensteuergesetz (AStG), über die wir Ihnen einen Überblick geben!

Im zweiten Teil des Videos gehen wir auf die steuerliche Behandlung der verschiedenen Veräußerungsgewinne nach dem EStG ein.

„Veräußerungsgewinn ist nicht gleich Veräußerungsgewinn“ – dieses Motto können Sie sich bereits an dieser Stelle merken. Denn der Gesetzgeber unterscheidet im EStG zwischen mehreren Gewinnarten, die aber alle zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören. Diese sind: