1. Besonderheiten bei der GmbH-Besteuerung
Sofern man den Jahresüberschuss an die Gesellschafter ausschüttet, kommt noch Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzu. Schließlich verbleiben dem GmbH-Gesellschafter damit insgesamt circa 50 % des Gewinns der GmbH netto.
Bei Kapitalgesellschaften werden Vertragsbeziehungen mit dem Gesellschafter, Geschäftsführer und Familienangehörigen steuerlich grundsätzlich anerkannt. Damit entstehen bei der GmbH Betriebsausgaben. Daher sollten Sie sich als Geschäftsführer ein Gehalt zahlen, da dieses auf privater Ebene nur mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (0-45 %) besteuert wird. Ebenso kann man diesen tendenziell niedrigeren Steuersatz für Mieten in Anspruch nehmen, die die Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter zahlt. Dabei entsteht jedoch häufig eine schädliche Betriebsaufspaltung, die nur durch gute Steuerberatung vermieden werden kann.
3. Aktuelle Gestaltung: Neue Rechtsprechung für Zinsen auf Darlehen
Aufgrund einer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist es seit dem Jahr 2014 zulässig, dass Familienmitglieder des Gesellschafters der GmbH Darlehen überlassen und die Zinseinnahmen hierfür nur mit dem besonders niedrigen Steuersatz von 25 % versteuern. Parallel dazu kann die GmbH die Zinsen mit einem Gesamtsteuersatz von circa 50 % absetzen.
4. Individuelles Gestaltungsmodell der Kanzlei SLA Tax Advisory
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.