Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) zahlen per se rund 32 Prozent Unternehmensteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) zuzüglich 25 Prozent Abgeltungsteuer und kommen damit auf eine Gesamtbelastung von rund 50 Prozent.
Damit ist die Gesamtsteuerbelastung der GmbH & Co. KG tendenziell niedriger als bei der GmbH.
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 können auch Personengesellschaften ihre Gewinne in der Gesellschaft zu einem besonders niedrigen Steuersatz thesaurieren. Dieser beträgt 28,25 Prozent zzgl. Gewerbesteuer und wird nur auf besonderen Antrag des Steuerpflichtigen oder seines Steuerberaters gewährt. Zum Gesetzestext klicken Sie bitte hier.
3. Steuerbefreiung der GmbH & Co. KG bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Unternehmen können Sie grundsätzlich erbschaftsteuerfrei und schenkungsteuerfrei übertragen. Während der Erblasser bzw. Schenkende bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) jedoch mehr als 25 Prozent der Anteile halten muss, können Sie die Steuerbefreiungen bei der Vererbung und Schenkung von Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, oHG, GbR und KG) auch bei kleineren Anteilen (< 25 Prozent) in Anspruch nehmen.
4. Steuervergünstigungen bei der Grunderwerbsteuer
Außerdem sieht der Gesetzgeber für die hier vorgestellte Personengesellschaft Steuervorteile bei Immobilien, Grundstücken und Grundbesitz vor.
5. Gewerbesteuerbefreiung bei Immobilienvermögen durch gewerbliche Entprägung
Anders als Kapitalgesellschaften kann die GmbH & Co. KG bei Immobilienvermietung von der Gewerbesteuer durch eine gewerbliche Entprägung befreit werden. Außerdem gewährleistet dieser Steuertrick, dass die Grundstücke nach 10 Jahren steuerfrei – wie im Privatvermögen – veräußert werden können.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.