Grenzgänger sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für ihre tägliche Arbeit über die Landesgrenze pendeln. Sie leben beispielsweise in Lindau am Bodensee, arbeiten aber in der Schweiz – oder umgekehrt. Für Grenzgänger gelten bestimmte Sonderregelungen, die allen voran aus den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu entnehmen sind. Denn regelmäßig haben zunächst beide Staaten das Besteuerungsrecht.

1. Grundsatz: Wer ist Grenzgänger im Sinne des Steuerrechts?

Das deutsche Steuerrecht kennt den Begriff des Grenzgängers zumindest nicht unmittelbar. Vielmehr enthält das Einkommensteuergesetz (EStG) lediglich bestimmte Vorschriften, die in erster Linie Personen, die aus beruflichen Gründen über die Grenze pendeln, betreffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem Grenzgänger einen Arbeitnehmer, der auf der einen Seite der Grenze lebt und auf der anderen arbeitet. Beispiele: