Datum | Thema

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Eine Holding-Gesellschaft ist ein Unternehmen, welches Anteile an einem oder mehreren anderen Unternehmen hält. Dabei wird die Holding auch als Muttergesellschaft bezeichnet. Weiterhin ist eine solche Konstruktion für die Muttergesellschaft vorteilhaft. Denn ihre Steuerbelastung wird dadurch im Vergleich zu einer einzelnen Gesellschaft deutlich vermindert. Jedoch können unerwünschte Steuerbelastungen bei der Gründung einer Holding auftreten. Deshalb beraten wir entsprechend hin zu einer steuersparenden Gründung.

Eine Holding-Gesellschaft (umgangssprachlich Holding) ist ein Unternehmen, welches Anteile an einem oder mehreren anderen Unternehmen hält. Dabei wird die Holding-Gesellschaft auch als Muttergesellschaft bezeichnet. Durch die Gründung einer Holding-Struktur entfällt auf die Muttergesellschaft eine deutlich verminderte Steuerbelastung. Dabei sind Dividenden von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft zu 95 % steuerfrei. Somit sind nur 5 % der Dividende mit Körperschafts- und Gewerbesteuer belastet. Schlussendlich beträgt die effektive Steuerbelastung demnach 1,5 %. Die Gewinne einer alleinstehenden Gesellschaft werden hingegen mit etwa 30 % belastet. Die Gründung einer Holding ist zudem für den späteren Verkauf der Anteile an der Tochter interessant. Hierbei gelten ebenso 95 % der Erlöse als steuerfrei.

1.2. Verschiedene Formen einer Holding

Das Spezielle an einer Holding ist, dass die Muttergesellschaft selbst kein operatives Unternehmen sein muss. Somit muss bei der Muttergesellschaft kein operativer Unternehmenszweck ersichtlich sein. Stattdessen hält diese ausschließlich die Anteile am Tochterunternehmen. Hierbei schüttet das Tochterunternehmen Gewinne an die Muttergesellschaft aus.

Die Holding kann jedoch auch operativ am Markt tätig sein und wird dabei durch ein oder mehrere Tochterunternehmen erweitert. Das entspricht dem Grundsatz nach einem Konzern. In diesem Fall wäre das jedoch eine separate Rechtsform. Zudem haftet der Konzern, anders als die Holding, als zusammenhängende Einheit für alle seine verbundenen Tochtergesellschaften.

2. Gründung einer Holding: Allgemeines

2.1. Verschiedene Möglichkeiten der Gründung einer Holding

Weiterhin kann durch drei Varianten ein Holding-Konstrukt entstehen. Erstens durch Gründung zweier Unternehmen, welche folglich als Mutter und Tochter fungieren. Außerdem besteht die Möglichkeit aus zwei oder mehreren bestehenden Unternehmen eine Holding zu bilden. Zuletzt kann eine Holding gegründet und ein bereits bestehendes Unternehmen hier einbezogen werden. Diese nachträgliche Gründung einer Holding zieht eine siebenjährige Sperrfrist nach sich. Hierbei kommt es zur Besteuerung der Anteile an der Holding, sofern diese vor Ablauf der Frist verkauft werden. Tatsächlich sollte man dies grundsätzlich vermeiden. Zudem kann bei mehreren Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft die Einbringung dieses Anteils in eine Holding steuerpflichtig sein. Allerdings kann man eine steuerneutrale Einbringung durch verschiedene Gestaltungsaspekte erreichen.

Unerheblich für die Gründung einer Holding ist die Rechtsform der jeweiligen Gesellschaften. Jedoch kann der Steuervorteil für Dividenden ausschließlich bei zwei überlagerten Kapitalgesellschaften genutzt werden. Um bei der Auszahlung an den beziehungsweise die Gesellschafter eine möglichst niedrige Steuerbelastung zu erreichen, ist oftmals auch eine doppelstöckige Holding von Vorteil. Die beste Vorgehensweise zur Gründung einer Holding ist anhand der individuellen Voraussetzungen zu entscheiden.

2.2. Voraussetzungen einer steuersparenden Holding

Dabei muss die Muttergesellschaft mit mindestens 10 % an der Tochtergesellschaft beteiligt sein. Somit werden nur 5 % der Ausschüttungen an die Muttergesellschaft der Körperschaftsteuer unterworfen, die Gewerbesteuerbelastung wird jedoch nicht reduziert. Um dies zu gewährleisten müsste eine Beteiligung von mindestens 15 % an der Tochtergesellschaft vorliegen.

Unter einer Beteiligung von 10 % kann gemäß § 8b Absatz 4 Satz 1 KStG die Steuerersparnis bei Dividenden nicht genutzt werden und das Konstrukt der Holding wäre dadurch nicht mehr zielführend.

2.3. Kosten bei Gründung einer Holding

Bei einer Holdingstruktur entstehen einmalige und laufende Kosten, welche es zu beachten gilt. Einmaliger Aufwand entsteht für die Eintragung der Gesellschaften ins Handelsregister, und durch das einzulegende Kapital. Fortlaufende Kosten entstehen zudem durch die Anfertigung mehrerer Finanzbuchhaltungen und Jahresabschlüsse. Für jede Gesellschaft innerhalb der Holding werden außerdem separate Verträge benötigt. Hierbei ist die genaue Höhe der Kosten individuell zu ermitteln.