Eine Holding ist eine Unternehmensstruktur, bei der einer übergeordneten Holding-Gesellschaft lediglich eine Aufgabe zukommt, nämlich die Beteiligung an anderen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Dabei eignet sich dieses Modell hervorragend zur Vermeidung von Steuern. Denn die Besteuerung der an die Holding-Gesellschaft ausgeschütteten Dividenden und der durch Verkauf erzielten Veräußerungsgewinne kann auf bis zu 1,5 % reduziert werden. Daher empfiehlt sich eine Holding als ideale Geldanlage sowohl für die Nutzung der Gewinne als Kapital zur Reinvestition, als auch für die finanzielle Absicherung im Ruhestand.

Im Video erklären wir Ihnen die steuerlichen Vorteile bei Dividenden und Veräußerungen und andere Aspekte einer klassischen Holding-Struktur.

1. Das Wesen einer Holding

Eine Holding ist eine Unternehmensstruktur, bei der die Beteiligung an einem oder mehreren operativen Unternehmen in einem speziell zu diesem Zweck gegründeten Unternehmen gehalten wird. Während also die operativen Unternehmen für Aufgaben wie zum Beispiel Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb verantwortlich sind, ist die an ihnen beteiligte Holding nur mit einer einzigen Aufgabe betraut, nämlich dem Halten und Verwalten der Beteiligungen an den operativen Unternehmen.

2. Aufbau einer typischen Holding

Die meisten Holdings sind in ihrer Unternehmensform recht einheitlich. Sie bestehen aus einem oder mehreren operativen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder, seltener, einer Kapitalgesellschaft in alternativer Form, und einer GmbH als Holdinggesellschaft. Auch bei der Holdinggesellschaft sind alternative Kapitalgesellschaften durchaus denkbar.

Nun stellt sich die Frage, warum es in beiden Fällen von Vorteil ist eine Kapitalgesellschaft in die Holding-Struktur zu integrieren. Die Antwort hierauf ist in den Steuervorteilen begründet, die Kapitalgesellschaften im Vergleich zu Personengesellschaften für sich beanspruchen können. In einigen Ausnahmefällen kann aber auch eine Personengesellschaft oder gar eine Betriebsstätte vorteilhafter sein, als eine Kapitalgesellschaft. Doch dies nur am Rande. Richten wir nun unseren Blick auf die Steuervorteile einer Holding.

3. Die Steuervorteile einer Holding

3.1. Vorteil 1: Steuervorteile einer Holding bei Dividenden

Wovon eine Holding am häufigsten profitiert, ist die Ausschüttung von Dividenden seitens der operativen Unternehmen. Dabei ist prinzipiell davon auszugehen, dass diese Gewinne bei der Holding steuerfrei sind. Allerdings sieht das Körperschaftsteuergesetz einen pauschalen Abzug des steuerfreien Gewinns vor. Er beträgt 5 % und spiegelt den Aufwand wider, der der Holding mit dem Halten und Verwalten der Beteiligung entsteht (§ 8b Abs. 5 KStG); er ist vom Abzug ausgeschlossen. Mit anderen Worten sind 95 % der Dividenden steuerfrei und 5 % müssen dann von der Holding mit Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer versteuert werden. Da in beiden Fällen der Steuersatz etwa 15 % beträgt, liegt die tatsächliche Steuerbelastung insgesamt bei ungefähr 1,5 % der Dividenden (5 % x 15 % x 2 = 1,5 %).

Allerdings gilt seit 2013 eine Einschränkung für diese äußerst vorteilhafte Besteuerung. Dabei richtet sich die Besteuerung nach der prozentualen Höhe der Beteiligung. Wenn die Holding mit weniger als 10 % an dem ausschüttenden Unternehmen beteiligt ist, dann muss die Holding die Dividende in voller Höhe versteuern. Erst ab einer Beteiligung von mindestens 15 % kann die vorteilhafte Besteuerung in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Beträgt jedoch die Beteiligung zwischen 10 % und 15 %, dann sind Dividenden zumindest im Rahmen der Körperschaftsteuer zu 95 % steuerfrei. Bei der Gewerbesteuer liegt in diesem Fall jedoch keine Steuerersparnis vor. Dazu nochmal im Überblick: