Investitionsabzugsbeträge (IAB) sind ein gängiges Steuerstundungsmodell. Sie ermöglichen den Abzug von Betriebsausgaben für die zukünftige Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter, etwa eines Fahrzeugs oder einer Photovoltaikanlage. Gewinnmindernd abziehbar sind dabei bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Doch wie kann ein Unternehmer einen in einem Betrieb „A“ gebildeten IAB auf einen anderen Betrieb „B“ übertragen?

1. Grundsatz: Vorwegabzug von Betriebsausgaben im Rahmen eines IAB

Plant ein Unternehmer die zukünftige Anschaffung oder Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter, zum Beispiel