Immobilien, auch bekannt als „Betongold“, sind seit jeher eine der beständigsten und gefragtesten Anlageklassen. Grundstückseigentümer konnten im vergangenen Jahrzehnt vor allem in Ballungsräumen eine wahre Wertexplosion verzeichnen. Vermietung und Übertragung von Immobilien sind innerhalb der Familie dabei besonders interessant. Denn hier lassen sich steuerliche Vergünstigungen im Einkommen- und Erbschaft- sowie Schenkungsteuerrecht nutzen. Dies wird einmal mehr relevant, wenn durch die Wertsteigerung der letzten Jahre eine hohe Steuerbelastung droht.

Steuerlich ist bei Immobilien stets zwischen dem Grundstück (Grund und Boden) auf der einen und dem aufstehenden Gebäude auf der anderen Seite zu unterscheiden. Die allgemeinen Grundsätze gelten unabhängig davon, ob Immobilien innerhalb der Familie oder an fremde Dritte überlassen werden. Auch auf die steuerliche Beurteilung eines Veräußerungsgeschäfts hat die familiäre Situation erst einmal keinen Einfluss.

Durch die Überlassung und Übertragung einer Immobilie können die Tatbestände verschiedenster Gesetze erfüllt sein. Allen voran betroffen sind folgende Normen: