Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Rechtsform. Im Vergleich zur normalen GmbH kommt eine GmbH & Co. KG verhältnismäßig selten vor. Aber insbesondere im Immobiliensteuerrecht bietet diese Rechtsform erhebliche Vorteile. Dieser Beitrag erläutert kurz und knapp die 3 wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten bei Immobilienvermögen.
Für Personengesellschaften gibt es im Immobiliensteuerrecht besondere Steuerbefreiungen bei der Grunderwerbsteuer, auf die Kapitalgesellschaften keinen Zugriff haben. Diese kann man also schon im Rahmen des Erwerbs von Immobilien nutzen.
2. Vermeidung der Gewerbesteuer: Antrag auf erweiterte Kürzung
Grundsätzlich ist eine GmbH & Co. KG – ebenso wie Kapitalgesellschaften – gewerbesteuerpflichtig. Weiterer Nachteil ist, dass nach Ablauf von 10 Jahren prinzipiell eigentlich keine steuerfreie Veräußerung des Grundbesitzes möglich ist. Wenn die Gesellschaft jedoch nur eigenen Grundbesitz (Immobilien) verwaltet und nebenher maximal über Kapitalvermögen verfügt, kann man die im Immobiliensteuerrecht vorgesehene erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen, sodass eine Befreiung von der Gewerbesteuer erfolgt.
3. Immobiliensteuerrecht: gewerbliche Prägung und Entprägung
Über einen gesellschaftlichen Kniff kann die gewerbliche Prägung vermieden werden. Die dadurch „gewerblich entprägte GmbH & Co. KG“ ist dann von der Gewerbesteuer befreit. Außerdem kann sie ihren Grundbesitz nach Ablauf von 10 Jahren einkommensteuerfrei veräußern. Damit kann sie im Immobiliensteuerrecht die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei einem Immobilienverkauf aus dem Privatvermögen nutzen.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.