Meldet ein Unternehmen Insolvenz an und eröffnet das zuständige Amtsgericht das (vorläufige) Insolvenzverfahren, ist dies mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters verbunden. Der Insolvenzverwalter hat dabei die Aufgabe, das insolvente Unternehmen zu sanieren. Ist diese „Sanierung“ nicht mehr möglich, besteht die Aufgabe des Verwalters vor allem in der Verteilung des vorhandenen Vermögens und der Befriedigung aller Gläubiger.
Dennoch laufen die Unternehmen meist weiter. Es bestehen daher auch steuerliche Verpflichtungen, die aber nicht mehr durch den Unternehmer selbst zu erfüllen sind. Vielmehr übernimmt der Insolvenzverwalter die steuerlichen Rechte und Pflichten, er erstellt also Steuererklärungen und Voranmeldungen, leistet Zahlungen und überwacht den Eingang von Steuererstattungen durch das Finanzamt.
1. Der Insolvenzverwalter als steuerlicher Vertreter
Nach § 34 Absatz 1 AO haben gesetzliche Vertreter natürlicher und juristischer Personen die steuerlichen Pflichten dieser Personen zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass anfallende Steuern aus den verwalteten Mitteln entrichtet werden oder entrichtet werden können.
Der Insolvenzverwalter ist allerdings Vermögensverwalter im Sinne des § 34 Absatz 3 AO und damit wie ein gesetzlicher Vertreter im Sinne des Absatzes 1 zu behandeln. Die Verpflichtung zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten reicht allerdings nur, soweit die Vertretungsbefugnis auch im Insolvenzverfahren reichen würde. Der Insolvenzverwalter hat beispielsweise nur die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners selbst, nicht aber auch die seines Ehegatten zu erfüllen.
2. Folgen der Vertretung durch den Insolvenzverwalter
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, tritt der Insolvenzverwalter als Ansprechpartner des Finanzamtes an die Stelle des Unternehmens oder der Privatperson. Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters beginnt dabei mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss des zuständigen Insolvenzgerichtes (§ 80 Absatz 1 InsO). Zu diesem Zeitpunkt geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über.
Wir schauen uns einmal an, welche Verpflichtungen der Insolvenzverwalter konkret für den Schuldner zu erfüllen hat:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.