Wenn der Einspruch eines Steuerpflichtigen vom Finanzamt durch die sogenannte Einspruchsentscheidung abgelehnt wird, kann man Klage bei dem zuständigen Finanzgericht einreichen. Die Frist für die Klage beträgt einen Monat nach Zugang der Einspruchsentscheidung. Außerdem muss die Klage strenge formale Anforderungen erfüllen.

1. Wie geht es nach der Einspruchsentscheidung weiter?

Wir sind eine Spezialkanzlei und haben uns insbesondere auf steuerlich komplexe Themen spezialisiert. Daher hat unsere Steuer- und Anwaltskanzlei hervorragende Kompetenzen bei Klagen vor dem Finanzgericht. Die Erfahrungen aus unzähligen FG-Klageverfahren und der damit verbundenen Erfolg gibt uns Recht. Wir setzen auf eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung kombiniert mit einer umfassenden Rechtsdarstellung. Dabei ist wichtig, dass die rechtliche Würdigung auf aktuelle Literatur, namhafte Gesetzeskommentare und jüngste Entscheidungen anderer Gerichte und des Bundesfinanzhofs gestützt wird und diese entsprechend zitiert werden.

3. Die Kosten einer FG-Klage gegen das Finanzamt

Die Kosten für das Gericht betragen mindestens EUR 241,00 (Mindestgebühr) und richten sind darüber hinaus nach dem Gegenstandswert. Im Falle des Obsiegens, übernimmt das verklagte Finanzamt diese Kosten. Mehr Informationen zu den Kosten des Verfahrens finden Sie hier.

Das Honorar des Steuerberaters im Rahmen der gesetzlichen Gebühr übernimmt das Finanzamt ebenfalls, sofern Ihr Anspruch durchgesetzt wurde.

Die Kosten des Finanzamts muss die Finanzverwaltung stets selbst tragen, unabhängig vom Ausgang des Steuerverfahrens.

Anders als in anderen Rechtsgebieten sind bei Klagen vor dem Finanzgericht auch Steuerberater zugelassen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Steuerberater einerseits über besondere steuerliche Expertisen verfügt, aber oftmals weniger Erfahrung bei Gerichtsverfahren als ein Rechtsanwalt hat.