1. Topmanager Klaus Zumwinkel – Einleitung
1.1. Steuerhinterziehung als Gegenstand allgemeiner Betrachtungen
Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen. Gleichwohl hat jeder Fall seine eigenen Facetten, etwa zur Motivation, die zur Steuerhinterziehung geführt haben mag. Insofern hat auch Steuerhinterziehung als Kriminalfall eine eigene Berechtigung, sie differenzierter zu untersuchen.
Tatsächlich sind die einzelnen Aspekte, die eine Steuerhinterziehung in seinen Einzelteilen zu einem Ganzen machen, sehr facettenreich. So kann man neben der Motivation auch über die Höhe der hinterzogenen Steuern, die bisherigen Erfolge der Verheimlichung, die äußeren Einflüsse oder über das Element, das zu ihrer Aufdeckung führte, nachdenken. Sicher steht auch die Person, also der Mensch, der Steuern hinterzieht, mit all seinen Eigenheiten plötzlich vor uns, sodass wir uns stets mit ihm beschäftigen müssen, wenn wir erfahren wollen, wie sich sein Vabanque-Spiel um Steuern entfaltete.
1.2. Zur Person Klaus Zumwinkel
In dem hier nun von uns betrachteten Fall handelt es sich um eine Person, die man durchaus als beruflich besonders erfolgreich beschreiben darf. Klaus Zumwinkel war in seiner Karriere ein Topmanager: ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post AG, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Telekom, ehemaliges Aufsichtsratsmitglied bei der Deutschen Lufthansa, der Allianz und Morgan-Stanley, ehemaliger Inhaber hoher Posten bei McKinsey und Quelle. In all diesen Konzernen hat sich Klaus Zumwinkel den Ruf eines zupackenden Managers gemacht, der Unternehmen aktiv gestalten und in die Zukunft zu führen vermochte. Mit einer solchen Person verknüpfen wir normalerweise keine strafbaren Handlungen. Und doch hat Klaus Zumwinkel Steuerhinterziehung begangen. Daher fragen wir: Wie kam es zur Steuerhinterziehung? Was ist bei der Steuerfahndung passiert? Wie hat sich Klaus Zumwinkel zu seiner Steuerhinterziehung geäußert? Und was war das Urteil, dem sich Klaus Zumwinkel letztendlich beugen musste?
2. Die Steuerhinterziehung des Klaus Zumwinkel
Beginnen wir mit der Tat, die Klaus Zumwinkel in den Bereich der Steuerhinterziehung gebracht hat. Dabei ging es in erster Linie um ein Steuergestaltungsmodel, das von der LGT Treuhand AG, einer ehemaligen Tochtergesellschaft der LGT-Bank in Vaduz, Liechtenstein, insbesondere vermögenden Deutschen angeboten wurde. Dazu muss man wissen, dass sich Liechtenstein zur damaligen Zeit rühmte, ein mindestens ebenso rigoroses Bankgeheimnis zu haben, wie die Schweiz. Wer also anonym Gelder vor dem heimischen Fiskus verstecken wollte, war in Liechtenstein durchaus an der richtigen Adresse. Diese Rahmenbedingungen lockten wohl auch Klaus Zumwinkel.
Dabei ging es im Steuergestaltungsmodell um Stiftungen in Liechtenstein, bei der die Stifter weiterhin die Kontrolle über die Stiftung behielten. Doch für solche Fälle sieht das deutsche Steuerrecht vor, dass das Vermögen der Stiftung dem Stifter zuzuschreiben ist. Die Entkopplung des Vermögens vom Stifter, die ja gerade für die vorteilhafte und ausschließliche Besteuerung der Gewinne einer Stiftung in Liechtenstein ausschlaggebend ist, fällt damit weg. Solange aber niemand weiß, dass die Stiftung unter der Kontrolle der Stifter steht, hat auch der deutsche Fiskus keinen Grund, um hierin eine Steuerhinterziehung zu erkennen.
Aber genau dies ist im Fall der Steuerhinterziehung mit Klaus Zumwinkel geschehen. Wie viele andere Kunden der LGT-Bank, behielt auch er die Kontrolle über seine Familienstiftung „Devotion“. Und so hinterzog der Spitzenmanager über Jahrzehnte hinweg Steuern auf die Einkünfte seiner Stiftung. Dabei soll es um mehrere Millionen Euro gegangen sein. Doch zur Verhandlung kamen lediglich Vorfälle aus den Veranlagungszeiträumen 2002 bis 2007, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft Klage gegen Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung erhob. Dazu muss man aus heutiger Sicht wissen, dass damals die Verjährungsfrist zur Steuerhinterziehung fünf Jahre betrug. Erst 2009 setzte sie der Gesetzgeber auf zehn Jahre herauf.
3. Klaus Zumwinkel: wie seine Steuerhinterziehung aufflog
Einer der vielen interessanten Aspekte bei der Betrachtung von Fällen der Steuerhinterziehung ist die Frage, welche Umstände zu ihrer Aufdeckung führten. So auch im Fall der Steuerhinterziehung des Klaus Zumwinkel.
3.1. Datenklau in Liechtenstein
Ein ehemaliger Mitarbeiter der LGT Treuhand AG, Heinrich Kieber, hatte vor seinem Ausscheiden Daten über deutsche und andere Kunden der Bank kopiert und in seinen Besitz gebracht. Diese soll er erst dazu verwendet haben, um den damaligen Fürsten von Liechtenstein, Hans-Adam II., zu erpressen. Kieber wollte sich damit Unterstützung in einer privaten juristischen Auseinandersetzung verschaffen.
3.2. Verkauf der Steuer-CD an den BND
Als er aber meinte, dass die Absprache mit dem Fürsten wirkungslos gewesen sei, nahm er Kontakt zu ausländischen Behörden auf, um seine Steuerdaten zu verkaufen. Hinsichtlich der deutschen Kunden war der BND sein Kontakt. Tatsächlich gelang es Kieber die Daten an den Bundesnachrichtendienst (BND) zu verkaufen. Er erhielt dafür einen Betrag in Höhe von etwa EUR 4.600.000, zu dem noch weitere Gelder anderer Staaten gekommen sein mögen. Außerdem soll der BND Kieber bei der Beschaffung einer neuen Identität behilflich gewesen sein. Schließlich war klar, dass diese Aktion Kieber zum Staatsfeind Nummer eins in Liechtenstein gemacht hatte.
Seit 2008 fahndet Liechtenstein per internationalem Haftbefehl nach Kieber. Angeblich soll er sich nach Australien abgesetzt haben. Zumindest hat Liechtenstein 2011 dort ein Rechtshilfeersuchen gestellt. Bislang blieben diese Bemühungen aber erfolglos.
3.3. Verwendung der Steuer-CD-Daten
Jedenfalls waren auf dem Datenträger, den der BND erhielt und der als Steuer-CD Berühmtheit erlangte, auch die Daten vermerkt, die die Steuerhinterziehung von Klaus Zumwinkel und vieler Hundert weitere Deutscher belegten. Bemerkenswert daran war aber ebenso, dass es in Politik und Öffentlichkeit eine aufgeheizte Diskussion gab, ob der Erwerb der Daten rechtmäßig oder auf andere Weise vertretbar sei. Schließlich stellt der bewusste Erwerb gestohlener Gegenstände Hehlerei dar. Letztendlich entschied aber der damalige Finanzminister, Peer Steinbrück, die Daten zu verwenden. Auf diese Weise gelangten sie schließlich zur Staatsanwaltschaft Bochum, wo sie von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Steuerstrafsachen bearbeitet wurden. Und so kam auch der Fall der Steuerhinterziehung von Klaus Zumwinkel ans Licht.
4. Steuerhinterziehung Klaus Zumwinkel: Steuerfahndung und Prozess
Durch behördeninterne Auseinandersetzungen musste allerdings ein anderer Staatsanwalt Margrit Lichtinghagen beim Prozess vor Gericht vertreten. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie nämlich die Versetzung in eine andere Justizbehörde erwirkt.
Außerdem kam noch ein Umstand im ganzen Prozess Klaus Zumwinkel zugute: Ein Ermittlungsrichter ließ zu, dass die Verjährungsfrist für 2001 verstrich. Kurios dabei: es ging nur um wenige Stunden. Dadurch kam lediglich eine Steuerhinterziehung von insgesamt EUR 970.000 statt wie vorgesehen über EUR 1.200.000 vor Gericht zur Verhandlung.
Dennoch gab es dann beim Prozess selbst kaum Überraschungen. Tatsächlich kommentierten ihn diverse Medien sogar als Farce. Klaus Zumwinkel gab reumütig zu, die ihm zu Last gelegte Steuerhinterziehung begangen zu haben. Im Gegenzug urteilten die Richter der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Bochum am 26.01.2009 recht milde. Man verurteilte Klaus Zumwinkel zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem musste er eine Auflage von EUR 1.000.000 zahlen. Seine Steuerschuld von etwa EUR 4.000.000 samt steuerlichen Nebenleistungen hatte Klaus Zumwinkel bereits vor Prozessbeginn gezahlt. Dies wurde ihm ebenfalls strafmindernd angerechnet.
Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Klaus Zumwinkel und sein Rechtsbeistand mögen wohl eine geringere Strafe erwartet haben, akzeptierten das Urteil aber umgehend. Andererseits äußerten sich Richter des BGH ebenfalls zum Urteil. Ihrer Ansicht nach wäre bei diesem Sachverhalt durchaus auch eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung angemessen gewesen.
5. Klaus Zumwinkels Steuerhinterziehung: Stiftung richtig aufsetzen
Was ist nun die Quintessenz, die wir als Steuerexperten aus der Steuerhinterziehung von Klaus Zumwinkel und den vielen anderen ähnlichen Fällen ziehen können? Etwa, dass man bei Steuerhinterziehung stets mit dem Risiko einer Aufdeckung leben muss? Gewiss. Aber dazu braucht man kein ausgeprägtes Verständnis im Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht.
Nun, vielmehr ist es der Umstand, dass man bei einem Steuersparmodell stets auf den professionellen Rat renommierter Steuerberater hören sollte. Denn in Bezug auf Stiftungen in Liechtenstein hätte etwa unser Rat den wunden Punkt in dem Konstrukt von Klaus Zumwinkel adressiert. Wir hätten aber auch für Abhilfe gesorgt. Denn wir wissen aus langjähriger Erfahrung, wie man legal Steuern vermeidende Verwaltungsstrukturen bei einer Stiftung in Liechtenstein aufsetzen muss, um das Risiko einer Steuerhinterziehung in Deutschland zu eliminieren.
Darum bieten wir nach wie vor und mit großem Erfolg Steuergestaltungsmodelle rund um die Familienstiftung in Liechtenstein an. Denn trotz der Anpassungen, die Liechtenstein aufgrund des starken politischen Drucks seitens Deutschlands und anderer Staaten zur faktischen Aufhebung des Bankgeheimnisses durchführte, konnte es ein international sehr kompetitives Stiftungsrecht aufrechterhalten. Deshalb ist die Familienstiftung in Liechtenstein für viele unserer Mandanten auch heute noch ein Favorit mit nur wenigen Alternativen.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.