Die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung gehört zu der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens. Die Buchhaltung der Löhne muss sowohl steuerrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Hierfür bieten wir Ihnen den vollen Umfang der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Wir übernehmen für Sie die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen branchenübergreifend und mit höchster Professionalität. Spezielle Lohnabrechnungen wie beispielsweise Baulohn sind selbstverständlich in unserer umfangreichen Dienstleistung inkludiert.
Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen der Arbeitnehmer
Zur Vereinfachung übernehmen wir ebenfalls An-, Ab- und Ummeldungen Ihrer Mitarbeiter.
Der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale der jeweiligen Arbeitnehmer ist selbstredend in unserer Dienstleistung enthalten.
Führung der Lohnkonten
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet für jeden Arbeitnehmer ein individuelles Lohnkonto einzurichten und kalenderjährlich zu pflegen. Jedes einzelne Lohnkonto enthält sämtliche Informationen über die steuerlichen Abzugsmerkmale und dient auch als Prüfungsgrundlage für betriebliche Prüfungen seitens der Sozial- oder Rentenversicherungsträger.
Gehaltserhöhungen können der Motivation Ihrer Arbeitnehmer beitragen, jedoch ist der Nettoertrag aus der Gehaltserhöhung meist viel geringer, als sich die Arbeitnehmer erhoffen.
Aus diesem Grund bieten wir eine umfassende optimale Steuergestaltung zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen an, mit der nicht nur Arbeitnehmer einen höheren Nettolohn erhalten, sondern auch der Arbeitgeber niedrigere Sozialversicherungsbeiträge und somit auch niedrigere Gesamtkosten erreichen.
Unsere steuerliche Gestaltung wird individuell den Wünschen und Eigenschaften der Unternehmen und Arbeitnehmern zugeschnitten.
Teilnahme und Beistand bei Versicherungsprüfungen und Lohnsteuerprüfungen
Eine Betriebsprüfung sowohl seitens der Versicherungsträger als auch des Finanzamtes bewirkt einen tiefen Einblick in die Unternehmen, dass bei Eintreten einer großen Beanstandung von essenzieller Bedeutung für den Fortbestand sein kann. Die professionelle und hochsensible Vorbereitung für die jeweiligen Prüfungen sowie die Teilnahme ist in unserem opulenten Service inbegriffen.
Digitale Verteilung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Aufgrund des technischen Höchstmaßes unserer Kanzlei bieten wir für Arbeitgeber die digitale Verteilung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen an Ihre Arbeitnehmer an. Dies bietet große Vorteile und Euphorie für Sie und Ihre Arbeitnehmer. Arbeitnehmer können die Dokumente zehn Jahre lang im Portal einsehen und können zusätzlich Ihre betrieblichen Reise- und Beleginformationen online im Portal erfassen. Die erfassten Daten stehen daraufhin in Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Verfügung, die wir dann für die nächste Abrechnung berücksichtigen. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Artikel zur digitalen Buchhaltung.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.