Einen Mietvertrag mit der eigenen GmbH zu schließen, klingt auf den ersten Blick attraktiv. Denn die im Privatvermögen befindliche Immobilie bleibt Privatvermögen und kann nach 10 Jahren steuerfrei veräußert werden. Gleichzeitig genießt die GmbH den Abzug der Betriebsausgaben (Mietzahlungen). Allerdings führt der Mietvertrag mit der eigenen GmbH in der Praxis meist zu einer Betriebsaufspaltung, die diese steuerlichen Vorteile neutralisiert. Wir zeigen, welche Optionen zur Vermeidung dieser Rechtsfolge hier zur Verfügung stehen.
1. Der Mietvertrag mit der eigenen GmbH: Achtung, Betriebsaufspaltung!
Beim Mietvertrag mit der eigenen GmbH handelt es sich zwar dem Grunde nach um einen regulären Vertrag über die Überlassung einer Immobilie, die steuerlichen Folgen sind aber in der Regel schwerwiegender. Denn mit der Vermietung der Immobilie entsteht eine Betriebsaufspaltung, wenn
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.