Der § 19 UStG, bekannt als die Kleinunternehmerregelung, befreit Unternehmen mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht. So treten ab dem 01.01.2025 wichtige Änderungen des Paragraphen in Kraft, um kleine Unternehmen weiter zu entlasten und die Regelung an EU-Vorgaben anzupassen.

1. Änderungen der neuen Kleinunternehmerregelung ab 2025

Die neue Kleinunternehmerregelung bringt folgende wesentliche Neuerungen: