Der § 19 UStG, bekannt als die Kleinunternehmerregelung, befreit Unternehmen mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht. So treten ab dem 01.01.2025 wichtige Änderungen des Paragraphen in Kraft, um kleine Unternehmen weiter zu entlasten und die Regelung an EU-Vorgaben anzupassen.
1. Änderungen der neuen Kleinunternehmerregelung ab 2025
Die neue Kleinunternehmerregelung bringt folgende wesentliche Neuerungen:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.