Das politische Interesse in Deutschland unterliegt seit jeher starken Schwankungen, es gibt aber auch gewisse Konstanten – beispielsweise im Bereich der Spenden. Wer sich entscheidet, „seiner“ Partei Geld- oder Sachspenden zukommen zu lassen, kann hierfür eine Steuerermäßigung nach § 34g EStG erhalten. Die geleisteten Parteispenden mindern dabei unmittelbar die zu zahlende Steuer, wobei es diverse Einschränkungen und Höchstbeträge gibt.

1. Grundsatz: Was sind Parteispenden?

Die steuerliche Berücksichtigung von Parteispenden wird in § 34g EStG geregelt. Dabei verweist das Einkommensteuerrecht unmittelbar auf das deutsche Parteiengesetz (PartG). Spenden sind demnach nur absetzbar, wenn ihre Zahlung an eine Partei im Sinne des § 2 PartG erfolgte. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Vereinigung