Wer Vermögen verschenkt, zahlt Schenkungsteuer – und wer erbt, muss Erbschaftsteuer entrichten. Schenker und Beschenkte können die Schenkungsteuer allerdings vermeiden, wenn sie sich bereits im Vorfeld Gedanken über die optimale steuerliche Vorgehensweise machen. Eine individuelle und frühzeitige Planung stellt gleichzeitig sicher, dass Vermögenswerte nur in die Hände derjenigen Personen gelangen, die sie auch tatsächlich erhalten sollen.

1. Grundsatz: Wann fällt Schenkungsteuer an?

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer laufen in Deutschland weitgehend gleich. Beide Steuerarten sind im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 ErbStG liegt eine Schenkung dabei vor, wenn