Datum | Thema
22. September 2018 | Asset Deal beim GmbH-Kauf: Kaufpreis steuerlich abschreiben
26. Oktober 2018 | Share Deal: Unternehmenskauf & -verkauf einer GmbH (dieser Beitrag)
09. November 2018 | Share Deal bei der GmbH: 3 Gestaltungen zur Steueroptimierung
17. Mai 2019 | GmbH-Kauf: Share Deal und Asset Deal – 3 Gestaltungen für den Käufer
Wenn Sie zu dem Entschluss gekommen sind, dass Sie eine GmbH kaufen beziehungsweise verkaufen möchten, dann haben Sie bereits eine sehr wichtige Entscheidung getroffen. Die zweite Frage folgt sogleich. In welcher Vertragsform soll das Unternehmen gekauft beziehungsweise verkauft werden? Zur Beantwortung dieser Frage gibt es grundsätzlich zwei Formen. Zum einen im Rahmen eines Asset Deals und zum anderen durch einem Share Deal. Hierzu zeigen wir hier die Vorteile und Nachteile des Share Deals für den Verkäufer und Käufer auf.
Durch diesen und den bereits zum Asset Deal erstellen Beitrag, sowie durch persönliche Gespräche mit unseren spezialisierten und erfahrenden Steueranwälten und Steuerberatern möchten wir Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Mit Ihnen gemeinsam finden wir die bestmögliche Vertragsform, entwickeln zur Steueroptimierung maßgeschneiderte Gestaltungsvarianten und begleiten Sie beim gesamten Verlauf der Unternehmenstransaktion.
Im folgenden Beitrag möchten wir uns schwerpunktmäßig auf den Unternehmenskauf im Rahmen eines Share Deals konzentrieren.
2. Definition von Share Deal
Beim sogenannten Share Deal veräußert der Verkäufer seine Unternehmensbeteiligung an den Erwerber, der sodann als alleiniger Gesellschafter und Anteilseigner die bestehende Gesellschaft fortführt. Ebenso wie der Asset Deal bedarf auch der Share Deal, sowohl der Kaufvertrag als auch die Abtretung, der notariellen Beurkundung gemäß § 15 Absatz 3 und 4 GmbHG.
3. Vorteile und Nachteile für den Erwerber der Firma
3.1. Nur wenige Vorteile
Der größte Vorteil dieser Vertragsform liegt im Vergleich zum Asset Deal vor allem in der vergleichsweise einfachen Struktur. Diese ermöglicht eine schnelle Umsetzung des Vertrages. Der Kaufgegenstand ist unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrundsatzes einfach zu erfassen, Zustimmungen der Gesellschafter sind nur bedingt von Nöten und der Verkäufer bleibt mit keiner Mantelgesellschaft zurück. Dadurch, dass das gesamte Unternehmen gekauft wird, bleiben die bestehenden Verträge unberührt und die bisherigen Gesellschafter bleiben bestehen.
3.2. Viele Nachteile
Der große steuerliche Nachteil besteht bei dieser Vertragsgestaltung darin, dass der Käufer den Kaufpreis steuerlich erst beim Weiterkauf abziehen kann. Solange sind die Anschaffungskosten nur eine steuerliche, unbeachtliche Vermögensposition. Ein weiterer Nachteil ist, dass eventuell unbekannte Verbindlichkeiten von dem Erwerber zu tragen sind. Daher empfehlen wir vor Vertragsabschluss unbedingt eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung des gesamten Unternehmens durchzuführen, um dieses Risiko zu verringern.
Ebenso wie für den Käufer, stellt auch für den Veräußerer die schnelle und unkomplizierte Kaufabwicklung einen großen Vorteil dar. Durch die Übertragung der Geschäftsanteile gehen auch sämtliche Verbindlichkeiten, Schulden auf den Erwerber über, sodass für der Veräußerer (fast) keine Risiken zurückbehält. Ebenso ist der Share Deal von dem Veräußerer zu präferieren, da dieser im Rahmen dieser Vertragsgestaltung die meisten steuerlichen Vorteile genießt.
4.2. Kaum Nachteile beim Verkauf durch einen Share Deal
Für den Verkäufer ist der Share Deal grundsätzlich in keiner Weise nachteilbehaftet. Durch den Verkauf der Geschäftsanteile an der GmbH hat der Verkäufer zum einen die für ihn steuerlich beste Form gewählt, als auch alle Altlasten mit übertragen. Außerdem vermeidet er die Liquidation des leeren Mantels der GmbH.
Allerdings ist der Share Deal für den Käufer mit Steuern verbunden. Dies muss der Verkäufer grundsätzlich mitberücksichtigen. Wenn der Käufer beispielsweise beim Asset Deal durch die Abschreibung wichtige Steuervorteile generiert, kann er auch einen höheren Kaufpreis bei Banken finanzieren und an den Verkäufer entrichten.
Wir empfehlen unseren Mandanten daher, ihre GmbH frühzeitig z. B. in eine GmbH & Co. KG umzuwandeln. Hierzu gilt eine fünf Jahresfrist. Zu diesem Thema haben wir auch am Ende dieses Artikels eine
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.