Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht verschiedenste Steuerbefreiungen vor. Sie sind weitgehend in § 3 EStG aufgeführt und betreffen in erster Linie Arbeitnehmer. Damit fallen auch Gesellschafter-Geschäftsführer, insbesondere von GmbHs, in den Anwendungsbereich der meisten Steuerbefreiungen. Sie geschickt zu nutzen, kann erhebliche Steuervorteile bringen – denn die Befreiungen ermöglichen eine teilweise steuerfreie Auszahlung des monatlichen Geschäftsführergehalts.
1. Überblick: Hintergrund der „klassischen“ Steuerbefreiungen
Steuerbefreiungen sind Bestandteil nahezu aller deutschen Steuergesetze und in der Regel ähnlich aufgebaut. Der Gesetzgeber verfolgt mit den jeweiligen Normen einen der folgenden beiden Zwecke:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.