Verschiedene Unternehmens- und Rechtsformen werden in Deutschland unterschiedlich besteuert. Entsprechendes gilt für private Einkünfte, die teilweise dem Regel- und teilweise dem sogenannten Abgeltungsteuersatz unterliegen. Das hier entstehende Steuersatzgefälle, also die unterschiedlich hohen Steuersätze, können geschickt ausgenutzt werden. Eines der klassischen Beispiele hier ist die Gewährung von Darlehen zwischen Ehe- und Lebenspartnern.
1. Grundsatz: Was ist ein Steuersatzgefälle?
Ein Steuersatzgefälle besteht immer dann, wenn unterschiedliche Einkünfte oder Gesellschaften mit verschiedenen Steuersätzen belastet werden. Entsprechende Vorschriften existieren zuhauf im Ertragsteuerrecht und gelten unter anderem für Privatpersonen, Kapitalgesellschaften und Stiftungen. Neben der konkreten Einkunftsart spielen in vielen Fällen auch die Rechtsform sowie das Betätigungsfeld des jeweiligen Unternehmens eine entscheidende Rolle.
Geht es um die geschickte Nutzung eines Steuersatzgefälles, müssen zunächst zwei verschiedene Steuersätze vorliegen. Dies gelingt beispielsweise durch Gründung einer Körperschaft (GmbH, Stiftung, Genossenschaft). Anschließend besteht das Ziel darin, Einkünfte von der höher besteuerten Sphäre in die niedriger besteuerte zu verlagern.
Unternehmen wie Apple, Google und Co. nutzen ebenfalls entsprechende Modelle. Hier wird allerdings regelmäßig kein „innerdeutsches“, sondern ein grenzüberschreitendes Steuersatzgefälle ausgenutzt. Über entsprechende Verträge fließen Betriebsausgaben in Deutschland ab, mindern hier den zu versteuernden Gewinn und unterliegen im Bestimmungsstaat einer niedrigeren Besteuerung als Betriebseinnahme.
2. Beispiele für Steuersatzgefälle: Ehegattenschaukel, Vermietungsgesellschaft, Stiftung
Steuersatzgefälle lassen sich in der Praxis auf zahllose Arten und Weisen nutzen, sind aber häufig mit rechtlichen Hürden verbunden. Denn der Gesetzgeber hat mit Lizenz- und Zinsschranke beispielsweise zwei Instrumente geschaffen, um den Abfluss von Betriebsausgaben in niedrig besteuerte Gebiete einzudämmen.
Derartige Vorschriften finden im „kleinen Stil“, also bei Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen, allerdings häufig keine Anwendung. Hier sind Steuersatzgefälle vergleichsweise einfach zu nutzen, was die folgenden drei Beispiele anschaulich zeigen.
2.1. Beispiel 1: Die Ehegattenschaukel
Ist ein Ehegatte oder Lebenspartner im Besitz einer vermieteten Immobilie, kann er diese zum aktuellen Marktwert an den anderen Ehepartner verkaufen. Hierdurch schaffen die Ehegatten im ersten Schritt neues Abschreibungsvolumen, da nun der aktuelle und nicht mehr der – häufig viele Jahre oder Jahrzehnte zurückliegende – frühere Kaufpreis maßgeblich ist.
Gleichzeitig kann der Verkäufer-Ehegatte ein sogenanntes Verkäuferdarlehen vergeben, dem Käufer-Ehegatten also das für den Kauf der Immobilie notwendige Kapital leihen. Die entsprechenden Zinsen, die bei fehlendem Grundpfandrecht schnell in die Nähe des zweistelligen Bereiches kommen, sind anschließend
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.