Die Swinford Toll Bridge ist eine altehrwürdige Straßenbrücke nordwestlich von Oxford in Großbritannien. Besonders an ihr ist, dass sich täglich tausende Verkehrsteilnehmer in Geduld üben müssen, wenn sie über sie fahren möchten. Denn die Überfahrt ist gebührenpflichtig, sodass man anhalten muss, um die Gebühr zu entrichten. Noch außergewöhnlicher ist jedoch, dass den Eigentümern der Swinford Toll Bridge ein königlich verbrieftes Recht zur Erhebung dieser Gebühr zusteht. Darüber hinaus haben sie das lokale Monopol auf die Brücke inne. Den Rahmen des Absurden mag da nur noch die Tatsache sprengen, dass die Einnahmen, die die Eigentümer der Swinford Toll Bridge auf diese Weise erzielen, völlig steuerfrei sind. Ebenso wie das Monopol-Privileg geht auch diese Regelung auf König George III. zurück und ist somit nunmehr schon seit etwa 250 Jahren von Bestand. Ein schönes Beispiel also für kurioses Steuerrecht weltweit, das wir Ihnen hier vorstellen möchten.

Sind Sie auf der Suche nach Möglichkeiten, um Einkünfte steuerfrei zu beziehen? Dann sind Sie hier genau an der richtigen Stelle. Doch statt unserer außergewöhnlichen Steuergestaltungsmodelle, mit denen wir Ihnen sonst Wege eröffnen, steuerfreie Einnahmen zu erzielen, geht es diesmal um tatsächlich von sich aus bereits steuerfreie Einnahmen. Sie zweifeln? Nun ja, da mögen Sie wohl recht haben, zumindest wenn Sie bloß auf das deutsche Steuerrecht schauen. Aber selbst da gibt es einige Bereiche, in denen steuerfreie Einnahmen möglich sind, zum Beispiel beim privaten Immobilienverkauf oder der Veräußerung von Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs. Selbst im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht findet man Möglichkeiten, um Vermögen steuerfrei zu übertragen, und das sogar im großen Stil.

In diesem Beitrag möchten wir Ihren Blick aber auf das Ausland richten. Denn dort findet man tatsächlich so manche steuerrechtliche Kuriosität (zum Beispiel die Dachsteuer). Unser erster Beitrag in dieser Reihe stellt Ihnen die Swinford Toll Bridge in Großbritannien vor.

Bevor wir die steuerlichen Eigenheiten der Swinford Toll Bridge erörtern, möchten wir Ihnen zunächst beschreiben, wo sich diese Brücke befindet. Außerdem erzählen wir Ihnen auch noch einige wichtige Einzelheiten zu ihrer Geschichte sowie zu ihrer Gegenwart und Zukunft.

Die Swinford Toll Bridge ist eine sogenannte Zollbrücke. Im Mittelalter war es durchaus üblich, dass sich die Fürsten und andere Landesherrschaften einen Teil ihrer Einkünfte über Wegezölle verdienten. Wegzoll konnte man vor allem an bestimmten Stellen fordern, nämlich an solchen, die die zu besteuernden Personen, meist Händler mit ihren Waren, auf jeden Fall passieren mussten (beispielsweise am Stadttor). Deshalb waren Furten und später auch Brücken seit alters her ebenfalls besonders gut geeignete Stationen zum Eintreiben von Wegezöllen.

Solche Wegezölle sind aber keine reine mittelalterliche Einnahmequelle. Wer heutzutage im europäischen Ausland mit dem Auto unterwegs ist, kennt sowohl Mautgebühren beziehungsweise Vignettenpflicht für die Benutzung der nationalen Autobahnen (zum Beispiel Österreich, Schweiz), für Passstraßen, oder für die Einfahrtberechtigung in bestimmte Städte (zum Beispiel London, Oslo). Ja selbst für Brücken oder die Durchfahrt von Tunneln kann man heute Gebühren fordern, wie zum Beispiel über den großen Belt.

Blicken wir aber jetzt zurück auf die Swinford Toll Bridge im Süden Großbritanniens. Genauer gesagt befindet sich die Swinford Toll Bridge in der Grafschaft Oxfordshire zwischen Oxford und Cheltenham. Dort überspannt sie die Themse südlich des Dorfs Eynsham. Sie geht auf eine Fährstelle zurück, die schon seit 1299 in Quellen Erwähnung findet.

Tatsächlich wurde die Swinford Toll Bridge erst im Jahr 1769 von John Townsend im Auftrag von Willoughby Bertie, Earl of Abingdon errichtet. Doch schon 1774 beschädigte sie eine lokale Flut, die damals als die größte seit Menschengedenken galt. Die Reparaturkosten führten dann auch zum finanziellen Ruin des Earls of Abingdon.

Über die Jahrhunderte hinweg steht sie auch heute noch dem lokalen Straßenverkehr über die Themse zur Verfügung. Dabei ist sie nun Teil der Regionalstraße B4044. Allerdings führt die Erhebung von Nutzungsgebühren insbesondere an Werktagen, während des Berufsverkehrs, regelmäßig zu langen Staus.

Deshalb gibt es Bestrebungen, die Gebührenpflicht abzuschaffen. Die letzte Gelegenheit dazu bestand 2009, als die Brücke bei einer Auktion zum Verkauf stand. Hätte die Verwaltungsgrafschaft Oxfordshire die Brücke ersteigert, hätte sie die Gebühr abschaffen können. Denn nach wie vor dürfen die Eigentümer der Swinford Toll Bridge Gebühren für das Überqueren der Brücke erheben. Allerdings ist die Gebühr selbst in unserer Zeit recht moderat. So zahlen Fußgänger und Fahrradfahrer sowie alle Arten von Motorrädern keine Gebühr. Die knapp 4.000.000 Kraftfahrzeuge, die die Brücke jährlich überqueren, zahlen hingegen GBP 0,05 pro PKW, bis zu GBP 0,20 pro Bus und für LKW GBP 0,10 pro Achse.

Trotzdem ist die Swinford Toll Bridge derzeit in einem renovierungsbedürftigem Zustand. Und obwohl die Gebühreneinnahmen für ihre Nutzung täglich fließen, ist mit einer unmittelbar bevorstehenden Erneuerung kaum zu rechnen. Eine Erhöhung der Gebühren erscheint in Anbetracht der Bestrebungen zu ihrer Abschaffung jedenfalls kaum vertretbar. Und dies, obwohl die letzte Erhöhung der Gebühren im Jahr 1994 erfolgte, somit schon länger zurückliegt.

Haben Sie schon nachgerechnet, wieviel die Swinford Toll Bridge im Jahr an Einnahmen erzielt? Selbst wenn wir davon ausgehen, dass es sich nur um PKWs handelt, die über diese Brücke fahren, so kommt eine Summe von etwa GBP 200.000 dabei zusammen. In Euro umgerechnet entspricht dies nach aktuellem Wechselkurs etwa EUR 230.000 im Jahr. Für manche ist dies sicher viel Geld, andere mögen sie hingegen amüsiert belächeln. Fakt ist aber, dass die Eigentümer der Swinford Toll Bridge diese sichere Einnahmequelle praktisch ohne großen Aufwand erzielen (obwohl, wie bereits angemerkt, die Brücke inzwischen renoviert werden müsste). Noch erstaunlicher ist aber, dass diese Einnahmen gänzlich steuerfrei sind.

Anders als beispielsweise bei einigen Steuerarten, bei denen Gesetzgeber einen Steuersatz von 0 % erheben, etwa bei der Umsatzsteuer auf Lebensmittel in bestimmten EU-Staaten (z.B. Portugal, Malta), gilt für die Swinford Toll Bridge ein eigenes Steuergesetz. Denn König George III. höchst selbst veranlasste die Steuerbefreiung der Eigentümer der Swinford Toll Bridge (Public Act, 7 George III, c. 63). Darüber hinaus sicherte König George III. den Inhabern der Swinford Toll Bridge auch ein Monopol zu. So darf im Abstand von zwei Meilen weder flussaufwärts noch flussabwärts eine weitere Brücke errichtet werden. Und all dies gilt unverändert bis zum heutigen Tag.

Nun ist die Swinford Toll Bridge bereits schon einige Jahrhunderte alt. In dieser langen Zeit hat sich vieles auf der Welt verändert – selbst im sonst so konservativem und sich selbst dafür liebenden und lobenden Großbritannien. Daher ist es auch kein Wunder, dass im Verlauf des 20. Jahrhunderts und bis zum heutigen Tag die Swinford Toll Bridge so manche lokale, aber auch überregionale politische Debatte herbeiführte. So war etwa jahrelang darüber debattiert worden, ob die Eigentümer der Brücke die Gebühren für die Überfahrt erhöhen durften. In letzter Zeit ist aber vor allem die Frage nach der Aufrechterhaltung des Steuerbefreiungsprivilegs, das an das Eigentum an der Brücke geknüpft ist, immer stärker in den Vordergrund gerückt. Dies hat auch damit zu tun, dass die Eigentümer bislang keine weitreichenden Schritte unternommen hatten, um die Brücke zu sanieren. Da auch der lokale Verkehr einerseits stetig zugenommen hat, der saure Regen und andere Witterungseinflüsse andererseits an der Substanz der Natursteinbrücke nagen, ist dies durchaus verständlich.

Vielleicht wäre all dies kein so großes Shakespeare’sches Drama, wenn die Brücke bei Zeiten von der lokalen Verwaltung übernommen worden wäre. Doch die sträubte sich, da sie wohl zu recht befürchten musste, dass die Ausgleichsleistungen für die zukünftig entgehenden steuerfreien Einnahmen der Eigentümer astronomisch ausfallen würden. Schließlich kann man auf eine jahrhundertealte Einnahmequelle mitsamt Monopol und Steuerprivileg zurückblicken.

Wenn Sie also einmal mit dem Auto auf die Insel der Rechtslenker-Linksfahrer wechseln und westlich von Oxford über die Themse übersetzen möchten, dann machen Sie es doch so, wie es die einheimische Bevölkerung in der Vergangenheit machte: Halten Sie abends in Sichtweite der Swinford Toll Bridge, warten Sie ab, bis der Wärter die Lichter seines Unterstands löscht und fahren Sie dann ohne Gebühr über dieses historische Monument der Steuerbefreiung.