Nach § 3 Nummer 51 EStG ist Trinkgeld steuerfrei. Es gelten nur wenige, abschließende Voraussetzungen für die Steuerfreiheit:
Fachwissen-Archiv · SLA Tax Advisory · Allgemeine Information
1. Grundsatz: Trinkgeld ist steuerfrei
Nach § 3 Nummer 51 EStG ist Trinkgeld steuerfrei. Es gelten nur wenige, abschließende Voraussetzungen für die Steuerfreiheit:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.
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