Oft stellt sich in der Praxis heraus, dass die ursprünglich gewählte Rechtsform einer Kapitalgesellschaft steuerlich kaum vorteilhaft ist. Daher entschließen sich viele Unternehmen, ihr Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft fortzuführen. Hierbei stellt sich häufig die Frage, ob es aufgrund hoher stiller Reserven insgesamt günstiger ist, die GmbH-Anteile als Share-Deal oder den Betrieb im Rahmen eines Asset-Deals zu veräußern. Aufgrund der Interessensunterschiede zwischen Käufer und Verkäufer stellt der Formwechsel in ein Personenunternehmen die perfekte Lösung dar. Allerdings ist bei der Umwandlung mit anschließender Veräußerung der Mitunternehmeranteile eine gewerbesteuerliche Besonderheit zu beachten. Denn hierbei gilt eine Sperrfrist von fünf Jahren bei der Gewerbesteuer.
Ein Rechtsformwechsel von einer GmbH in ein Personenunternehmen kann aus verscheiden Gründen vorteilhaft sein. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören beispielsweise:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.