Beginn der Umzugs | Unterrichtskosten
ab 1. Juni 2020 | 1146 EUR
ab 1. April 2021 | 1160 EUR
ab 1. April 2022 | 1181 EUR
ab 1. März 2024 | 1286 EUR
Beginn des Umzugs | Eine Person | Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt | Ehepaar mit zwei Kindern
ab 1. Juni 2020 | 860 EUR | 573 EUR | 2579 EUR
ab 1. April 2021 | 870 EUR | 580 EUR | 2610 EUR
ab 1. April 2022 | 886 EUR | 590 EUR | 2656 EUR
ab 1. März 2024 | 964 EUR | 643 EUR | 2893 EUR
Es gibt viele Gründe für einen Wohnungswechsel. Praktisch ist dabei, dass Sie die Umzugskosten steuerlich absetzen können. Beruflich bedingte Umzugskosten können Sie als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Bei einem Umzug aus privaten Gründen, können Sie ein Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Wir erklären wie und an welche Voraussetzungen der Abzug geknüpft ist.
1. Umzugskosten steuerlich absetzen: Voraussetzungen
1.1. Berufliche oder betriebliche Veranlassung
1.1.1. Verkürzter Arbeitsweg
Umzugskosten sind Erwerbsaufwendungen, wenn der Umzug betrieblich oder beruflich veranlasst ist. In bestimmten Fällen können Sie Umzugskosten daher als Werbungskosten geltend machen. Dazu muss der Umzug eine berufliche Veranlassung haben. Diese berufliche Veranlassung liegt vor, wenn der Umzug beispielsweise zu einem verkürzten Arbeitsweg führt. Dabei muss der Umzug zu einer Zeitersparnis für die Wege von Arbeit und zurück von jeweils 30 Minuten führen. Es kommt nicht auf die Länge des Weges an, sondern auf die durch den Umzug gewonnene Zeitersparnis. Dabei müssen Sie den Wohnort nicht zwingend wechseln. Auch innerhalb einer Stadt ist es möglich, Umzugskosten steuerlich abzusetzen. Das betrifft vorallem Umzüge innerhalb von Großstädten wie Hamburg oder Berlin.
Als Fahrtzeit lässt sich der durchschnittliche Wert angeben, der sich über einen üblichen Routenplaner aus dem Internet ermitteln lässt. Ehepartner, die beide berufstätig sind, müssen jeweils ihre einzelnen Arbeitswege betrachten. Gibt es einen gemeinsamen Arbeitsweg ist es nicht möglich, die jeweils eingesparte Zeit zusammenzurechnen, um so auf einen Wert von insgesamt einer Stunde zukommen.
1.1.2. Wechsel des Arbeitsplatzes
Beruflich veranlasst ist der Umzug auch dann, wenn sich der Arbeitsplatz wechselt und nunmehr in einer anderen Stadt liegt oder, wenn das Unternehmen umzieht und Sie deswegen ebenfalls umziehen.
1.1.3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Im Einzelfall erkennt das Finanzamt auch verbesserte Arbeitsbedingungen als berufsbedingten Grund für einen Umzug an. Beispielsweise konnte ein Krankenhausarzt, der aus freien Gründen in die Nähe des Krankenhauses zog, um stationär aufgenommene Patienten leichter betreuen zu können, seine Umzugskosten steuerlich absetzen.
1.1.4. Rückkehr aus dem Ausland
Beruflich bedingt ist auch die Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland, für eine neue Stelle.
1.1.5. Umzug wegen eines Arbeitszimmers
In der Coronapandemie war für viele die derzeitige Wohnung zu klein, weil regelmäßig kein Platz für ein Arbeitszimmer gewesen ist. Einige sind deswegen in eine größere Wohnung gezogen. So auch in einem Fall, den das Finanzgericht Hamburg entschied. Das Finanzamt lehnte ursprünglich ab, die Umzugskosten steuerlich zu berücksichtigen. Das Finanzgericht gab dem Steuerpflichtigen Recht. Das Urteil bezog sich auf die Coronapandemie. Müsste sich jedoch auf andere Lebenssachverhalte übertragen lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Gericht ausführte, der Umzug sein dann beruflich veranlasst, wenn er zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Dies sei auch anzunehmen, wenn der Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können. Das Finanzgericht hat gegen das Urteil des Finanzgericht Revision eingelegt, welche derzeit noch beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig ist (VI R 3/23).
1.2. Umzugskosten steuerlich absetzen: Beispiele
Als umzugkosten kommen beispielsweise in Betracht:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.