Anders als offene, erfolgen verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) aus einer Kapitalgesellschaft ohne entsprechenden Ausschüttungsbeschluss der Gesellschafter. Da sie sich nicht auf das Einkommen auswirken dürfen, werden sie außerbilanziell wieder hinzugerechnet. Wir zeigen, was es hierbei zu beachten gibt und wie Sie verdeckte Gewinnausschüttungen erkennen sowie rechtzeitig vermeiden!

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt zwar die steuerliche Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen, sagt uns aber nicht, wann eine solche überhaupt vorliegt. Im ersten Schritt erfahren wir, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der Gewinnermittlung der Kapitalgesellschaft erfolgsneutral bleibt (§ 8 Absatz 3 Satz 2 KStG). Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie die vGA mit ihrem gemeinen Wert außerbilanziell hinzurechnen, wenn sie sich zuvor gewinnmindernd ausgewirkt hat.

Damit überhaupt eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, muss eine Kapitalgesellschaft